Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat

21. Oktober 2020

Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung

Der Bundesrat hat per 19. Oktober 2020 zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen, insbesondere eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe, eine Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurations- Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen sowie eine Anpassung der für die Erhebung von Kontaktdaten massgebenden Teilnehmerzahl an Veranstaltungen. Der Regierungsrat hat deshalb am 20. Oktober 2020 die kantonale Covid-19-Verordnung angepasst, soweit diese aufgrund der Anordnungen des Bundes hinfällig geworden ist. Weiterhin gilt zusätzlich zu den vom Bund der Maskenpflicht unterstellten Einrichtungen und Betrieben im Kanton Luzern eine solche an Wochen-, Monats- und Jahresmärkten.
 
Anhang
Kantonale Covid-19-Verordnung

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch