Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
1. September 2021
 
 
Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025: Mehr Mittel für Leistungen – Reduktion der Steuern für Bevölkerung und Firmen
Mit erfreulichen Botschaften präsentierte Finanzdirektor Reto Wyss den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022–2025. Der kantonale Finanzhaushalt konnte in den letzten Jahren stabilisiert werden, und für die kommenden Jahre sind höhere Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu erwarten. Der Regierungsrat will deshalb gezielt mehr Mittel für Leistungen zur Verfügung stellen und die Steuerbelastung für die Bevölkerung und Firmen leicht reduzieren.

«Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt», sagte Finanzdirektor Reto Wyss bei der Vorstellung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2025. Noch vor einem Jahr, im AFP 2021–2024, rechnete der Regierungsrat mit einem kumulierten Defizit von rund 200 Millionen Franken über diese vier Jahre gerechnet. Inzwischen geht er von positiven Erfolgsrechnungen für die Jahre 2022 und 2025 aus. 2023 und 2024 ist von einem kleinen Defizit auszugehen. Die Gründe für die Verbesserung:

  • Höhere Ausschüttungen der SNB
  • Eingehaltener finanzpolitischer Kurs während den letzten Jahren
  • Trotz der Pandemiekrise nur leichte Einbussen bei den Steuereinnahmen der juristischen Personen
  • Darum auch beim Anteil an der direkten Bundessteuer höhere Erträge als ursprünglich angenommen

    Teil des AFP 2022–2025 ist der Voranschlag 2022. Dieser sieht bei einem Aufwand und Ertrag von je rund 3,8 Milliarden Franken einen Ertragsüberschuss von 55,4 Millionen Franken vor. Das entspricht gegenüber dem Vorjahresbudget einer Verbesserung von rund 100 Millionen Franken.

    Unbestritten ist: Die Unterstützungsmassnahmen für die Bewältigung der Pandemie sind nicht abgeschlossen. Mehrkosten können je nach Pandemieverlauf auch in den nächsten Jahren anfallen. Darum, betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, «ist der Überschuss im Jahr 2022 von 55,4 Millionen Franken als Puffer sehr wichtig». Sollte die Ausschüttung der SNB nicht im erwarteten Umfang eintreffen, kann der Überschuss als Abfederung dienen.

    Mehr finanzielle Mittel für zukunftsorientierte Projekte
    Mehr Geld sollen zukunftsorientierte Projekte erhalten. So will die Regierung Mittel in Massnahmen zum Schutz des Klimas investieren. Ebenso werden zusätzliche Mittel in die individuelle Prämienverbilligung fliessen. Dies, weil der Bund die Beiträge gekürzt hat und der Kanton die Differenz ausgleicht. «Die Kürzung des Bundes soll für die Betroffenen keine finanzielle Mehrbelastung sein», stellt Reto Wyss klar. Ausserdem plant der Kanton Mehrausgaben im Bereich der Digitalisierung. Konkret geht es um entsprechende Infrastrukturen sowie qualifiziertes Personal. In der Bildung – insbesondere der Volkschulbildung, Berufs- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung – sind ebenfalls Mehrausgaben geplant, in erster Linie für steigende Schülerzahlen und für die Digitalisierung des Unterrichts. Von zusätzlichen Mitteln soll die Luzerner Bevölkerung auch im Bereich der Sicherheit profitieren. So soll unter anderem die Bekämpfung der Cyberkriminalität gestärkt werden. Nicht zuletzt sollen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern im Bereich der Gesundheit weiterhin auf die gleiche Qualität der Leistungen zählen können: Zusätzliches Geld fliesst in die Spitalfinanzierung. Dies, weil unter anderem die Fälle komplexer werden und folglich mehr kosten.
    Gegenüber dem Vorjahres-AFP beabsichtigt die Regierung im aktuellen AFP 2022–2025 für das Planjahr 2022 41,6 Millionen Franken mehr in gezielte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung zu investieren.

    Steuersenkung in zwei Schritten
    Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, einen Teil der finanziellen Entlastung an die Bevölkerung und Firmen weiterzugeben. Finanzdirektor Reto Wyss stellt eine Steuerfusssenkung in zwei Schritten in Aussicht: In einem ersten Schritt will der Regierungsrat im Budgetjahr 2022 den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen von 1,70 auf 1,65 Einheiten senken. «Wenn es die weitere finanzielle Entwicklung zulässt, können wir ein Jahr später noch einen Schritt machen», so der Finanzdirektor: von 1,65 auf 1,60 Einheiten. Die Senkung des Steuerfusses in der Steuerpolitik begründete Reto Wyss einerseits mit den höheren Ausschüttungen der SNB: «Wir wollen einen Teil dieses Geldes den Bürgerinnen und Bürgern und den Firmen geben.» Anderseits verspricht sich der Regierungsrat von dieser Entlastung der Bevölkerung eine positive Wirkung auf die Attraktivität des Kantons Luzern.

    Bei einem längeren oder dauernden Ausfall der SNB-Gelder kann der Kantonsrat den Steuerfuss in eigner Kompetenz bis zur Referendumsgrenze von 1,7 Einheiten wieder erhöhen und so den allfälligen Sparbedarf reduzieren.
    Geld der Schweizerischen Nationalbank (SNB)
    Anfang 2021 präsentierte die SNB die neue Vereinbarung der Gewinnausschüttung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025: Wenn es die Situation der SNB zulässt, wird sie jährlich neu einen Betrag von bis zu 6 Milliarden Franken anstatt den bisherigen 4 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone ausschütten. Das ergibt für den Kanton Luzern eine maximale Ausschüttungssumme von jährlich 192 Millionen Franken. Die effektiven Ausschüttungen sind immer abhängig von den erwirtschafteten Gewinnen der SNB und deshalb mit einem Ausfallrisiko behaftet. Darum rechnet der Kanton Luzern nicht mit der maximalen Ausschüttung, sondern mit fünf von möglichen sechs Tranchen.
    Ausgleichskonto schafft Sicherheit
    Wichtig ist dem Luzerner Regierungsrat, dass die Reserven auf dem Ausgleichskonto erhalten werden. Finanzdirektor Reto Wyss: «Diese schaffen den notwendigen Spielraum und die erforderliche Zeit, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.»
    Das Ausgleichskonto dient der finanzpolitischen Steuerung. Es wurde 2018 mit einem Anfangssaldo von 140 Millionen Franken ausgestattet. Seither werden auf diesem statistischen Konto die Ergebnisse der Erfolgsrechnungen kumuliert. Der Saldo per 31. Dezember 2020 beträgt 455,2 Millionen Franken.
    Die Schuldenbremsen werden mit dem vorliegenden AFP 2022–2025 eingehalten. Per Ende 2025 wird die maximal zulässige Schuldengrenze um 526,5 Millionen Franken unterschritten. Dieser Puffer ist insofern wichtig, als dass die Finanzierung der kommenden Investitionen über den aktuellen AFP-Zeitraum hinaus gewährleistet sein muss.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität
    Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Präsentation der Medienkonferenz vom 1. September 2021
  •  
     
    Regierungsrat
    Reto Wyss
    Finanzdirektor
    Telefon 041 228 55 67
    (erreichbar am Mittwoch, 1. September 2021, von 13.00 bis 14.00 Uhr)
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden