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Mitteilung
1. September 2021
 
 
Kommission unterstützt die Anpassungen am Beurkundungsgesetz
Die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern erheben Gebühren nach einem staatlichen Tarif. Um einem parlamentarischen Auftrag nachzukommen, wurde der Gebührentarif für die öffentlichen Beurkundungen überprüft. Die Kommission Justiz und Sicherheit ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden und unterstützt, dass keine Änderung hin zu einem reinen Stundentarif vorgenommen wird.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (CVP, Egolzwil) die Anpassung des Beurkundungsgesetzes (B 74) vorberaten und sich über die darauf abgestimmte Teilrevision der Verordnung über die Beurkundungsgebühren informieren lassen. Die Gesetzesvorlage sieht die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern, die Zulassung der hauptamtlichen Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare sowie eine Vereinfachung im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Urkundspersonen vor. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergütungen entscheiden, wenn der Streitwert weniger als 20’000 Franken beträgt. Als Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens soll im Kanton Luzern am weitgehend bewährten Gebührenmodell für Notariatsdienstleistungen festgehalten und kein Systemwechsel hin zu einem reinen Stundentarif eingeführt werden.

Die JSK ist mit den Anpassungen einverstanden und unterstützt, dass keine Änderung hin zu einem reinen Stundentarif vorgenommen wird. Mit dem Tarif nach Zeitaufwand würde nämlich die Beurkundung von Geschäften mit geringem oder ohne Geschäftswert teurer. Die heutige soziale Querfinanzierung könnte nicht mehr beibehalten werden, und es steht zu befürchten, dass der reine Zeittarif Ineffizienzen belohnt und einen falschen Anreiz schaffen würde. Die JSK entschied einstimmig.

Der Kantonsrat wird diese Anpassung des kantonalen Beurkundungsgesetzes voraussichtlich an der September-Session beraten.
 
 
Inge Lichtsteiner-Achermann
Präsidentin
Kommission Justiz und Sicherheit (JSK)
Telefon 079 444 93 00
 
 
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