Mitteilung

13. September 2021

Kantonsrat beschliesst neuen Kostenteiler für die fünf grossen Kulturinstitutionen

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der September-Session 2021 dem neuen Kostenteiler zwischen dem Kanton und der Stadt Luzern für die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen in erster Beratung zugestimmt. Neu soll der Kanton 60 Prozent anstelle der heutigen 70 Prozent der Betriebsbeiträge bezahlen. Weiter hat das Parlament den Sonderkredit von rund 24 Millionen Franken für den Ausbau des Bahnhofs Rothenburg Station bewilligt.
 
Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der September-Session 2021 unter anderem folgende Geschäfte beraten:

- Stadt und Kanton Luzern finanzieren die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen – Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus der Schweiz, Lucerne Festival – gemeinsam durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe. Die Stadt beteiligt sich aktuell zu 30 Prozent und der Kanton zu 70 Prozent an den Betriebskosten. Der Kantonsrat hat nun der schrittweisen Anpassung des Finanzierungsschlüssels in erster Beratung zugestimmt (B 70). So soll der Kanton Luzern künftig 60 Prozent und die Stadt Luzern 40 Prozent der Betriebsbeiträge tragen. Durch diese neue Regelung wird der Kanton bei den Betriebsbeiträgen an den Zweckverband ab dem Jahr 2025 um rund 2,87 Millionen Franken jährlich entlastet. Zudem haben sich Kanton und Stadt darauf geeinigt, dass künftige Investitionen beim Luzerner Theater von der Stadt und diejenigen beim Verkehrshaus der Schweiz vom Kanton mitgetragen werden. Aufgrund der grösseren Mitverantwortung der Stadt Luzern wird zudem die Organisation des Zweckverbandes angepasst.
 
- Der Bahnhof Rothenburg Station ist ungenügend ausgebaut, provisorisch hergerichtet und unübersichtlich. Er soll ausgebaut und zu einer funktionalen Mobilitätsdrehscheibe für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velos, den öffentlichen Verkehr (öV) und den motorisierten Individualverkehr (MIV) werden. Der Kantonsrat hat den Sonderkredit von 24,074 Millionen Franken (inklusive Bundesbeiträge aus den Agglomerationsprogrammen) bewilligt. Die Bauherrschaft sowie der Unterhalt für die Bushubs West und Ost obliegen der Gemeinde Rothenburg, das Teilprojekt SBB-Haltestellen und Personenunterführung wiederum der SBB AG. Das rund 36,5 Millionen Franken teure Infrastrukturprojekt wird durch verschiedene Träger (Bund, SBB AG, Gemeinde Rothenburg, Kanton Luzern) finanziert.
 
- Um Brände in Zukunft besser bekämpfen zu können, soll die Finanzierung von Löscheinrichtungen breiter abgestützt werden. So soll der Radius, der für die Beitragspflicht von Gebäudeeigentümern massgeblich ist, von 100 auf 400 Meter vergrössert werden. Zudem sollen neu nicht nur für Hydrantenanlagen, sondern auch für andere Löscheinrichtungen Beiträge erhoben werden können. Der Kantonsrat hat der Botschaft zur Änderung des Feuerschutzgesetzes in erster Beratung zugestimmt.
 
- Der Kantonsrat hat den Änderungen des Beurkundungsgesetzes in erster Beratung zugestimmt. Neben der angepassten gesetzlichen Grundlage für die Notariatsgebühren und den Änderungen am Gebührentarif enthält der Gesetzesentwurf Erleichterungen bei der Wohnsitzpflicht der Notarinnen und Notare sowie bei der Zulassung der Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare. Neu ist nicht mehr eine vollamtliche Anstellung Voraussetzung, sondern es genügt ein hauptamtliches Pensum. Der Gesetzesentwurf enthält auch eine Verfahrensvereinfachung bei Streitigkeiten um die Vergütung. Künftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen bei Streitwerten von weniger als 20’000 Franken anstelle des Gremiums entscheiden. Bei den Gebühren wird weitgehend am bewährten Modell festgehalten und kein Systemwechsel hin zu einem reinen Stundentarif eingeführt. Die Beurkundung von Geschäften mit geringem oder ohne Geschäftswert würde sich mit dem Tarif nach Zeitaufwand verteuern. Neu soll hingegen der Zeitaufwand bei jenen Geschäften gelten, für die ein Gebührenrahmen festgelegt ist. Wesentlich ist allerdings, dass entgegen der heutigen Regelung die Staffeltarife nach oben begrenzt werden sollen. Diese Plafonierung soll bei Notariatsgeschäften wie der Errichtung eines Vertrages auf Übertragung von Grundeigentum, der Begründung von Stockwerkeigentum, der Errichtung eines Grundpfandes und der Gründung von Gesellschaften (z.B. AG oder GmbH) gelten.
 
Die September-Session 2021 des Luzerner Kantonsrat wird am Dienstag, 14. September fortgesetzt. Sie wird per Live-Stream unter w w w. lu. ch übertragen. Der drittte Sessions-Tag vom Montag, 20. September 2021, ist abgesagt.
 
Anhang
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