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lawa – Newsletter Landwirtschaft
September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Offene Güllelager – vor der Abdeckung reinigen
Güllelager abgedeckt
 
Empfehlung: Wenn Sie im 2022 das Güllelager abdecken wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt eine Reinigung der Güllegrube zu planen. Sobald diese abgedeckt ist, wird die Reinigung deutlich aufwändiger.

 
 
Bewirtschafterwechsel 2022
 
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2022 eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie (Ehefrau, Tochter oder Sohn) oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem Formular Bewirtschafterwechsel bis Ende November 2021, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2021. Formulare, die nach dem 31. Dezember 2021 bei der Dienststelle lawa eintreffen, können nur gegen eine Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden.
 
 
Einreichung NPr-Berechnungen
 
Die NPr-Berechnungen müssen bis spätestens am 31. August 2021 abgeschlossen werden. Bei der Variante «Lineare Korrektur» ist das Berechnungsblatt, bei der Variante «Import-/Exportbilanz Schweine» sind das Inventarblatt und das Berechnungsblatt, bei der Mastpoulethaltung die vollständige «Impex» bis spätestens am 30. September 2021 einzureichen.
 
 
Meldung Betriebsaufgabe
 
Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle lawa mit dem Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
 
 
Gesuche um Anerkennung Betrieb/Betriebsform
 
Gesuche um Anerkennung eines Betriebs, um Anerkennung bzw. Auflösung einer Betriebsgemeinschaft oder Betriebszweiggemeinschaft sind bis spätestens 31. Dezember 2021 bei der Dienststelle lawa einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2022 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
 
Kostenverrechnung Tierkontrolle
 
Im Januar 2021 haben wir Sie informiert, dass ab dem Jahr 2021 die Kontrollbereiche Primärproduktion, Tierschutz und Tierwohl zum Kontrollpaket «Tierkontrolle» resp. «Tierkontrolle plus» zusammengefasst und gemeinsam überprüft werden. Ein Teil der Kontrollkosten in den Bereichen Tierschutz und Tierwohl wird der kontrollierte Betrieb wie bisher übernehmen müssen. Anfangs Oktober werden bei den Direktzahlungen 2021 bei einer erfolgten «Tierkontrolle» für den Tierschutz Fr. 40.- und bei einer «Tierkontrolle plus» für den Tierschutz und das Tierwohl insgesamt Fr. 80.- in Abzug gebracht.
 
 
Die nächsten Termine

Einreichen der Unterlagen «Lineare Korrektur» und «Import-Exportbilanz»
bis 30. September 2021

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge
Mitte Oktober 2021

Meldung Bewirtschafterwechsel
30. November 2021, spätestens bis 31. Dezember 2021, anschliessend gegen Gebühr bis am 30. April 2022

Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
spätestens bis 31. Dezember 2021, anschliessend gegen Gebühr bis am 31. Januar 2022


 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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