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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
14. September 2021
 
 
Covid-19: Kanton Luzern ist nur teilweise mit Anpassungen der Einreisebestimmungen einverstanden
Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden, dass die Liste der Impfstoffe, welche zur Ausstellung eines Schweizer Covid-Zertifikats führen, auf die Liste der European Medicines Agency (EMA) ausgedehnt wird. Dies teilt er im Rahmen der Konsultation mit, die bis heute Dienstag dauert. Damit können alle Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass die Ausstellung der Zertifikate aber zentral über den Bund erfolgen soll, damit ein gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug sichergestellt ist.

Nur teilweise einverstanden ist der Regierungsrat mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung im Bereich Einreisebestimmungen. Zwar wird unterstützt, dass der Bund die Einreisebestimmungen verschärfen will und dass ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt werden soll. Ebenso begrüsst der Regierungsrat, dass von nicht Geimpften und nicht Genesenen ein negativer Test bei der Einreise verlangt und bei sämtlichen Einreisemöglichkeiten Kontrollen gemacht werden sollen. Jedoch werden die beiden vorgeschlagenen Varianten (zusätzliche Tests und Quarantäne) als zu wenig praktikabel, kontrollier- und durchsetzbar erachtet, wenn auch die Variante 1 mit dem wiederholten Testen vom Regierungsrat bevorzugt wird, insbesondere mit Blick auf den Tourismus.
 
 
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