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Mitteilung
29. September 2021
 
 
Corona-Massnahmen an Schulen werden vorläufig beibehalten
Die bisher geltenden Corona-Massnahmen an den Luzerner Schulen haben sich bewährt und dafür gesorgt, dass die Klassenquarantänen in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen sind. Deshalb wird nach den Herbstferien mit den Reihentests ab Sekundarstufe l und der Maskenpflicht ab 5. Primarklasse weitergefahren. Empfohlen wird ein Corona-Selbsttest vor dem Schulstart.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen an den Luzerner Schulen zeigen, dass die Schutzmassnahmen und Reihentests zum Rückgang von Isolation- und Quarantäneanordnungen beitragen. So sind derzeit an den Volksschulen (Stand Freitag, 24.9.) 475 Kinder oder 1.13 Prozent aller Volksschülerinnen und -schüler in Quarantäne (Vorwochen 549 / 1159) und 123 in Isolation (192 / 298) und 10 Klassen im Fernunterricht (20 / 43). An den Berufsfachschulen sind Stand Montag, 27.9. 55 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (Vorwochen 59 / 70) und 42 in Isolation (43 / 49). An den Gymnasien sind Stand Dienstag, 28.9. insgesamt 24 Jugendliche in Quarantäne (21 / 37) und 9 in Isolation (16 / 14).

«Geeignet und verhältnismässig»
Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD hat deshalb in Absprache mit den kantonalen Gesundheitsbehörden beschlossen, die derzeit geltenden Massnahmen nach den Herbstferien beizubehalten. Der Regierungsrat hat die Covid-Verordnung entsprechend angepasst. So werden die Reihentests ab der Sekundarstufe l weitergeführt, ebenso die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse. Mit dem Weiterführen der repetitiven Testungen an den Schulen können allfällige positive Reiserückkehrende schnell erfasst und die Übertragungsketten unterbrochen werden. «Diese Massnahmen betrachten wir als verhältnismässig und geeignet, den Präsenzunterricht so weit wie möglich aufrecht zu erhalten», erklärt Regierungspräsident Marcel Schwerzmann. Auf eine Ausweitung der Reihentests auf die Primarstufe wird deshalb verzichtet. «Selbstverständlich beobachten wir den weiteren Verlauf der Pandemie und können bei einer Verbesserung rasch reagieren und die Massnahmen lockern», so der Bildungs- und Kulturdirektor.

Empfehlung: Test vor Schulbeginn nach den Herbstferien
Damit der Schulstart nach den Herbstferien möglichst unbelastet erfolgen kann und allfällige Corona-Infektionen frühzeitig erfasst werden können, dürfen Kinder und Jugendliche mit Symptomen die Schule nicht besuchen und müssen sich bei einer offiziellen Teststelle testen lassen. Das BKD empfiehlt denjenigen Schülerinnen und Schülern ohne Symptome, vor Schulbeginn zuhause einen Selbsttest zu machen. Falls dieser positiv ist, müssen sie sich mit einem PCR-Test testen lassen. Dies schützt die Klassen auch vor grösseren Ausbrüchen, verbunden mit Quarantäneanordnungen.
 
 
Koordination Medienanfragen:
Regula Huber
Leiterin Kommunikation BKD
Telefon 041 228 64 86
regula.huber@lu.ch
 
 
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