Seit 1972 ist der Grundsatz der Trennung von Bauzone und Nichtbauzone gesetzlich verankert. Dennoch nimmt die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone gesamtschweizerisch zu. Dies widerspricht wesentlichen Grundsätzen des geltenden Raumplanungsrechts und führt zu negativen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Am 31. Oktober 2018 legte der Bundesrat deshalb den Entwurf für die 2. Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) vor. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats beschloss am 16. Oktober 2020, auf die Vorlage einzutreten und unterstrich damit den Handlungsbedarf. Sie überarbeitete die Vorlage des Bundesrates mit dem Ziel, sie zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Die überarbeitete Vorlage wurde den Kantonen am 21. Mai 2021 zur Stellungnahme zugestellt. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort zwar die Zielsetzungen, die mit der Teilrevision der RPG verfolgt werden, hält jedoch fest, dass die Revisionsvorlage aus zahlreichen Gründen nicht überzeuge. So würde der Revisionsentwurf die beabsichtigten Zielsetzungen höchstens teilweise umsetzen und in gewissen Themenbereichen sogar das Gegenteil bewirken. Zudem führe er zu keiner Vereinfachung, obwohl diese dringend notwendig wäre. Die Vorlage sei daher grundlegend zu überarbeiten.
Anhang
Vernehmlassungsantwort