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Newsletter Umwelt und Energie (uwe)
 
 
Oktober 2021
Liebe Leserin, lieber Leser

Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
 
 
Kataster der belasteten Standorte (KbS) – zusätzliche Informationen online
 
Die Online-Karte «Kataster der belasteten Standorte (KbS)» im geoportal.lu.ch enthält neu zusätzliche Informationen. So werden neu die durchgeführten Untersuchungen ausgewiesen. Zudem steht ab sofort ein Download des aktuellen Standortdatenblattes mitsamt Kartenausschnitt des Belastungsperimeters zur Verfügung.
 
 
Emissionsmindernde Gülleausbringung – Umsetzung M5a
 
Ammoniakemissionen bei der Gülleausbringung lassen sich deutlich senken, wenn emissionsmindernde Techniken wie der Schleppschlauch, der Schleppschuh oder der Gülledrill eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Einsatz bis zu einer Hangneigung von 18% Pflicht. Davon betroffen sind rund 80% der Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Aktuell erarbeitet die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Zentralschweiz (KOLAS-Z) die Details für die Umsetzung.
 
 
Betriebsoptimierung Energie für Nichtwohnbauten
 
In grösseren Nichtwohnbauten ist innerhalb dreier Jahre nach Inbetriebsetzung eine Betriebsoptimierung durchzuführen. Diese ist danach periodisch zu wiederholen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt diese Vorschrift für Unternehmen mit einem jährlichen Strombezug ab 200'000 kWh bis 500'000 kWh. Das Ziel der Betriebsoptimierung ist, die Einstellungen der gebäudetechnischen Anlagen zu überprüfen, bei Bedarf zu optimieren und die Verbrauchsentwicklung zu erfassen. Erfahrungsgemäss können so in den meisten Fällen 5 bis 15% der Energie eingespart und der Komfort gesteigert werden. Betriebe mit einem jährlichen Strombezug ab 500'000 kWh sind von dieser Pflicht befreit, da sie unter den Grossverbraucherartikel (§ 19 KEnG) fallen.
 
 
Hilfsmittel zum Kantonalen Energiegesetz (KEnG)
 
In den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2014) sind Dämmwerte für erdverlegte Rohre definiert. Das Faktenblatt Wärmedämmung erdverlegter Rohre enthält eine Marktübersicht über die Produkte von mehreren Anbietern. Zudem ist darin eine Beurteilung zur Einhaltung der Anforderungen der MuKEn 2014 und damit auch des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) zu finden.

In unserem Juni-Newsletter wurde das Merkblatt «Anforderungen bei Umbauten mit Baukosten über 30% des Gebäudeversicherungswerts» vorgestellt. Dieses findet sich neu unter www.uwe.lu.ch/30prozent.

Weitere Hilfsmittel wie Hinweise zur Vollzugspraxis und Ablaufdiagramme finden Sie auf der Webseite www.energiegesetz.lu.ch. Unter wichtige Links (rechts auf der Webseite) finden sich gesetzliche Grundlagen, Ablaufdiagramme, Ratgeber und Hinweise.

Ankündigung: Neu befindet sich das Merkblatt «Energetische Anforderungen an provisorische Bauten» ebenfalls auf der Webseite www.energiegesetz.lu.ch.
 
 
Klimaanalyse für den Kanton Luzern
 
Für eine klimaangepasste Raumentwicklung bedarf es Kenntnisse der lokalen Hitzeverteilung und Kaltluftströme im Kanton. Aus diesem Grund wird eine
Klimaanalyse für den Kanton Luzern durchgeführt. Neben einer Klimaanalysekarte mit den wichtigsten meteorologischen Grössen wird eine daraus abgeleitete Planhinweiskarte erstellt. Die Klimakarten sollen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Gemeinden abgestimmt werden. Daher wurde ein Mitwirkungsprozess mit Vertretern von ausgesuchten Gemeinden mit unterschiedlichen Siedlungsstrukturen gestartet. Ab Sommer 2022 werden die Klimakarten allen Gemeinden zur Verfügung stehen.
 
 
Ausblick
 
Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im Dezember 2021 erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
 
 
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch
 
 
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