| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftNovember 2020 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Start Phosphorprojekt Phase III ab 1. Januar 2021 | Der Regierungsrat hat im Juni 2020 die kantonale Phosphorverordnung zum Zuströmbereich der Luzerner Mittellandseen angepasst. Eine Gruppe von 150 Landwirten ist damit nicht einverstanden und hat beim Kantonsgericht eine Erlassprüfung eingereicht. Diese hat keine aufschiebende Wirkung. Ab 1. Januar 2021 gelten die Anforderungen der Verordnung im Zuströmbereich der Mittellandseen wie auch die Massnahmen der Projekt-Phase III bis zum Entscheid des Kantonsgerichts. An-/ Abmeldungen zum Phosphorprojekt: Im Februar 2021 im Rahmen der Strukturdatenerhebung. Im Teilprojekt «Seevertrag plus» werden neue Massnahmen auf Praxisbetrieben getestet. Haben Sie Interesse im «Seevertrag plus» teilzunehmen, senden Sie eine E-Mail an franz.stadelmann@lu.ch .
Merkblatt: Sanierung Mittellandseen Phase III | |
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| | Bewirtschafterwechsel 2021 | Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2021 eine Betriebsübergabe oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem Formular Bewirtschafterwechsel bis Ende November 2020, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2020. Formulare, die nach dem 31. Dezember 2020 bei der Dienststelle lawa eintreffen, können nur noch gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich ist der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle zu melden.
Formulare: Bewirtschafterwechsel | |
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| | Erinnerung: Bitte Fragebogen ausfüllen | Jeder vierte Betrieb im Kanton Luzern hat vom Bundesamt für Statistik (BFS) ein Schreiben erhalten und ist verpflichtet bis zum 14. November 2020 einen Fragebogen auszufüllen (auch online möglich). Neben der Erfassung der jährlichen Angaben aus den Direktzahlungen ist das BFS verpflichtet, alle drei bis vier Jahre eine Stichprobenerhebung durchzuführen. So werden zusätzliche Angaben über die Landwirtschaft in der Schweiz gesammelt und ausgewertet. Bei Fragen steht Ihnen die Hotline 0800 80 80 01 zur Verfügung.
Zum Onlinefragebogen | |
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| | Afrikanische Schweinepest: Übung für den Ernstfall | Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter in Europa aus. Auch für die Schweiz besteht ein ständiges Risiko der Einschleppung, insbesondere durch indirekte Verschleppung aufgrund menschlichen Handelns. Der Veterinärdienst Luzern bereitet sich auf einen möglichen Ausbruch der Seuche bei Wildschweinen intensiv vor und hat aus diesem Grund Anfang Oktober eine Seuchenübung durchgeführt. Die Details dazu finden Sie im Link.
Mitteilung: Übung zur Bekämpfung der Schweinepest | |
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| | Aufrüstung von Feld- und Gebläsespritzen | Für die Aufrüstung/Neuanschaffung von Feld- und Gebläsespritzen mit einem automatischen Spülsystem mit separatem Spülkreislauf wird gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) bis 2022 ein einmaliger Beitrag ausgerichtet. Ab 2023 ist ein System zur Innenreinigung der Pflanzenschutzspritze für alle Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt obligatorisch. Für die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird gemäss DZV bis 2022 ein einmaliger Betrag pro Gerät ausgerichtet. Merkblätter und Gesuche
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| | Gewässerschutzkontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben | Im laufenden Jahr 2020 wurden erstmals die 13 Kontrollpunkte gemäss Gewässerschutz auf den landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Dabei wurden vor allem in zwei Bereichen nicht korrekte Situationen angetroffen. Einerseits bei der Lagerung von Treibstoffen und Fetten wie auch beim Betankungsplatz. Falls Sie selbständig die Situation zum Gewässerschutz auf ihrem Betrieb überprüfen möchten, können Sie sich anhand der Dokumente, welche bei uns aufgeschaltet sind informieren.
Details: Gewässerschutzkontrolle | |
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| | Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU) | Hofdüngerlieferungen im Jahr 2020 können noch bis am 31. Dezember 2020 erfasst und bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2021 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2020 mehr möglich. Die Dienststelle lawa empfiehlt den abgebenden Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmer genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen. Es liegt in der Verantwortung der abgebenden Landwirte, dass ihre Lieferungen bis am 15. Januar 2021 bestätigt sind. Merkblatt HUDUFLU
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| | Die nächsten Termine | Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag und Getreidezulage) 4. Dezember 2020 Zahlungen Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe 4. Dezember 2020 Erfassung der Lieferungen im Hoduflu 2020 bis 31.Dezember 2020 Meldung Bewirtschafterwechsel per 1. Januar 2021 wenn möglich bis Ende November 2020, spätestens bis 31. Dezember 2020, anschliessend gegen Gebühr Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen per 1. Januar 2021 wenn möglich bis Ende November 2020, spätestens bis 31. Dezember 2020, anschliessend gegen Gebühr
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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