Mitteilung

11. November 2020

Kommission befürwortet den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (B 52)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates unterstützt einstimmig den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen.
 
Der Kanton Luzern soll der interkantonalen Vereinbarung zur Weiterbildungsfinanzierung beitreten. Die Vereinbarung regelt die Mindesthöhe der kantonalen Abgeltung der ärztlichen Weiterbildung in den Spitälern sowie den Ausgleich der Kosten zwischen den Kantonen. Der Beitritt muss vom Kantonsrat mit Dekret genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.
 
Die Kosten der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern werden nicht durch die Fallpauschalen für die stationäre Spitalbehandlung finanziert und sind von den Kantonen alleine zu tragen. Um das Ausbildungsengagement in der Schweiz zu stärken, soll eine möglichst gesamtschweizerische einheitliche Finanzierung sichergestellt werden. Die interkantonale Vereinbarung bestimmt einen Mindestbeitrag für die Abgeltung der ärztlichen Weiterbildung in den Spitälern. Zudem regelt sie den Ausgleich des unterschiedlichen Kostenaufwandes zwischen den Kantonen, sodass die finanzielle Belastung gleichmässig auf die Kantone verteilt wird. Mit dem Beitritt unterstützt der Kanton Luzern eine wirksame Massnahme gegen den Ärztemangel und verhindert, dass zukünftige Ärztinnen und Ärzte aus dem Kanton Luzern bei der Weiterbildung in ausserkantonalen Spitälern benachteiligt werden. Der Beitritt wird für den Kanton Luzern zu jährlichen Mehrkosten von rund 0,5 Millionen Franken führen. Wobei die Summe, je nachdem wie viele Ärztinnen und Ärzte in den verschiedenen Spitälern in Ausbildung sind, stark schwanken kann.
 
Für die Kommission ist es zentral, dass auch in Zukunft genügend Weiterbildungsstellen für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen und somit eine langfristige medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann. Hierzu Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch), Vorsitzender der Kommission: «Die Weiterbildungskosten pro Spital und Kanton unterscheiden sich stark. Vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Ärztemangels ist es unerlässlich, die Weiterbildungen finanziell zu sichern und einen Ausgleich unter den Kantonen zu schaffen.»
 
Die GASK hat das Geschäft beraten und unterstützt den Entwurf des Dekrets über die Genehmigung des Beitritts des Kantons Luzern.
 
Die Beratung zu diesem Geschäft findet voraussichtlich in der Dezembersession des Luzerner Kantonsrats statt.
 
Anhang
B 52

Kontakt

Jim Wolanin
Präsident GASK
Telefon 079 524 29 56
E-Mail jim.wolanin@lu.ch