Mitteilung

11. November 2020

Kommission unterstützt den Entwurf zur Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes (B 46)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich in erster Beratung einstimmig für die Änderung des Gesetzes über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung aus. Insbesondere die Umsetzung der Kontrolle des Versicherungsobligatoriums sowie die Anpassungen bei der Auszahlung der Prämienverbilligung wertet die Kommission positiv.
 
Das Prämienverbilligungsgesetz stammt aus dem Jahr 1995 und wurde bereits mehrmals angepasst. Die Teilrevision hat zum Ziel, das Gesetz in Einklang mit dem geänderten Bundesrecht zu bringen. Zudem sollen die Änderungen die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums sowie die Umsetzung der Prämienverbilligung im Kanton besser regeln. Die Änderung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten, wobei für die Prämienverbilligung für das Jahr 2021 eine Übergangsbestimmung gelten soll.
 
Die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetztes enthält unter anderem folgende Änderungen:
  • Der Stichtag für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs soll vom 1. Januar des Anspruchsjahres auf den 1. November des Vorjahres verlegt werden. Dies hat zur Folge, dass die Versicherten früher über den Anspruch informiert werden und die Krankenversicherer die Prämienverbilligung für die Prämienrechnung des Anspruchsjahres berücksichtigen können.
  • Durch eine gesetzliche Grundlage soll es der zuständigen kantonalen Dienststelle ermöglicht werden, dem Sozialversicherungszentrum WAS Grenzgänger zu melden.
  • Das Meldeverfahren zur Durchführung der Direktauszahlung zwischen den Krankenversicherern und dem Sozialversicherungszentrum WAS soll detaillierter geregelt werden.
  • Die gesetzliche Regelung über die Auszahlung der Prämienverbilligung soll an die heutige Praxis angepasst werden.
  • Die Regelung der Prämienverbilligung für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, soll an die bundesrechtliche Regelung angepasst werden.
     
    Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) beraten. Die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes wurde in der Kommission einstimmig gutgeheissen. Jim Wolanin dazu: «Die Kommission hat den Änderungsbedarf beim Prämienverbilligungsgesetz erkannt und unterstützt insbesondere die Abbildung der geltenden Praxis bei der Auszahlung der Prämienverbilligung.»
     
    Die erste Beratung zu diesem Geschäft findet voraussichtlich in der Dezembersession des Luzerner Kantonsrats statt.
     
    Anhang
    B 46

  • Kontakt

    Jim Wolanin
    Präsident GASK
    Telefon 079 524 29 56
    E-Mail jim.wolanin@lu.ch