Mitteilung

19. November 2020

Prämienverbilligung: Richtprämien für 2021 festgesetzt

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2021 festgelegt. Es sind 200 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.
 
Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der zuständigen Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.
 
Richtprämien werden angepasst
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2021 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Kinderprämie wird neu zu 80 Prozent verbilligt
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Im Zuge der bundesrechtlichen Vorgaben werden die Prämien für Kinder von Familien mit unteren und mittleren Einkommen ab 2021 um 80 statt 50 Prozent verbilligt. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung auf 83'434 Franken für Elternpaare und 66'747 Franken für Elternteile angehoben.
 
Rund 200 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung
Im kommenden Jahr sind 200,4 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die in den vergangenen Jahren steigende Belastung der Luzerner Bevölkerung durch Krankenkassenprämien zu verringern.
 
Weitere Informationen: w w w. ahvluzern. ch
Die drei Prämienregionen

Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 58 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.
Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Zusammenhalt
  • Kontakt

    Edith Lang
    Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
    Telefon 041 228 57 79
    (erreichbar am Donnerstag, 19. November 2020, von 10.00 bis 11.00 Uhr)