Mitteilung

7. Dezember 2020

Volksschulbildungsgesetz: Regierungsrat schlägt Änderung bei Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge vor

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung. Hauptpunkte sind die neue Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei sowie die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte. Geplant ist, diese Änderungen mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen einzuführen.
 
Heute basieren die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen auf den durchschnittlichen Betriebskosten der Gemeinden, den sogenannten Normkosten. Der Berechnungsaufwand dafür ist gross, da überprüft werden muss, ob die Betriebskosten der Gemeinden mit den kantonalen Vorgaben übereinstimmen. Die Pro-Kopf-Beiträge können daher erst spät - teilweise nach dem Budgetprozess - berechnet werden. Dies erschwert die Budgetgenauigkeit beim Kanton und bei den Gemeinden. Der Regierungsrat schlägt einen Systemwechsel zum Standardkostenmodell vor. Dazu muss das Volksschulbildungsgesetz angepasst werden.
 
Die neue Berechnungsformel
Die vorgeschlagene Standardkostenrechnung basiert auf den durchschnittlichen Kosten einer Klasse. Diese werden für jede Schulstufe separat errechnet. Die neue Berechnungsformel ist für Kanton und Gemeinden einfacher. Damit kann der Budgetprozess vereinfacht werden und die Gemeinden erhalten mehr Freiraum. Da die neue Berechnung alle Kosten einer Klasse umfasst und die Klassengrösse keinen direkten Einfluss auf diese Kosten hat, kann auf die Ausgleichszahlungen von Gemeinden verzichtet werden, die Klassen mit einer kleineren Zahl von Lernenden führen als die Verordnung vorschreibt. Der Systemwechsel ist somit kostenneutral.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben der Verband Luzerner Gemeinden und die Mehrheit der Gemeinden zurückgemeldet, dass der Systemwechsel zu früh ist und die Gemeinden bei der Festlegung der Berechnungsgrundlagen mitwirken wollen. Deshalb schlägt der Regierungsrat nun vor, den Systemwechsel zwei Jahre später vorzunehmen und die Volksschuldelegation (bestehend aus Vertretungen der Gemeinden) in die weitere Vorbereitung der Umsetzung einzubeziehen.
 
Zwei Strukturmodelle in der Sekundarschule
Der zweite Schwerpunkt der Gesetzesänderung betrifft die Struktur der Sekundarschule. Sie soll vereinfacht werden, indem auf das getrennte Strukturmodell verzichtet wird. Je nach Anzahl Lernender können die Gemeinden dann noch zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell wählen. Die Sekundarschulen im getrennten Modell haben Zeit, dies bis zum 1. August 2024 umzusetzen.
Der Regierungsrat schlägt vor, auf das getrennte Modell zu verzichten, da es nur noch in vier Gemeinden geführt wird. Je nach Anzahl der Lernenden können die Gemeinden in Zukunft zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell wählen. Für das kooperative Modell sind mindestens 40 Lernende pro Jahrgang nötig. Es wird in einer Stammklasse mit Niveau A und B und in einer Stammklasse Niveau C geführt. Für das integrierte Modell braucht es mindestens 15 Lernende. Die drei Niveaus werden in einer Stammklasse geführt. In beiden Modellen werden die Niveaufächer Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch in der Regel in Niveaugruppen geführt. Die zwei verbleibenden Modelle haben für die Lernenden den Vorteil, dass sie einfacher zwischen den drei Leistungsniveaus wechseln können und die individuelle Förderung verstärkt wird. Für die Berufsbildung werden die Zeugnisse einfacher lesbar. Die Anpassung ist kostenneutral.
 
Die Schaffung eines Angebots KITAplus für Kinder mit Behinderung
Mit der Gesetzesanpassung im dritten Schwerpunkt sollen alle Gemeinden verpflichtet werden, Kindern im Vorschulalter mit Behinderung einen Zugang zu einer ortsnahen Kindertagesstätte zu gewähren. Die Finanzierung ist analog derjenigen in der Sonderschulung.
Die KITAplus gibt es bereits in 17 Gemeinden. Das Angebot hat sich bewährt. Die Kinder mit Behinderung werden in der KITAplus heilpädagogisch gefördert und können mit Kindern ohne Behinderung spielen und lernen. Sie werden dadurch gut auf den Kindergarten- und den Schuleintritt vorbereitet. Mit der frühen heilpädagogischen Förderung können zudem Kosten für Sonderschulmassnahmen verhindert oder zumindest vermindert werden. Angesichts dieser Tatsache ist der Kostenaufwand für die maximal zusätzlichen 30 KITAplus-Plätze, welche für die flächendeckende Einführung eingerichtet werden müssten, gut vertretbar. Da die Gemeinden die bestehenden Plätze bereits mitfinanzieren, fallen die zusätzlichen Kosten unterschiedlich aus: für die Gemeinden mit rund 250'000 und für den Kanton mit rund 350'000 Franken pro Jahr.
 
Weitere Anpassungen
Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat weitere kleinere Anpassungen vor:
Die Schulsozialarbeit und die frühe Sprachförderung sollen in allen Gemeinden obligatorisch werden. Beides haben die Gemeinden bis 1. August 2024 umzusetzen. Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Pädagogischen Hochschule Luzern bei der Bestellung der Praktikumsplätze für die angehenden Lehrpersonen soll im Gesetz verankert werden. Der Kantonsbeitrag an die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen wird neu berechnet. Künftig soll jede Gemeinde effektiv 50 Prozent der Nettokosten erhalten. Da sich die Elternbeiträge und die Kosten unter den Gemeinden stark unterscheiden, erhalten die Gemeinden mit der heutigen Regelung an ihre Nettokosten prozentual unterschiedlich hohe Kantonsbeiträge.
 
Die Gesetzesanpassungen treten wie folgt in Kraft:
  • August 2022 alle übrigen Anpassungen, teilweise mit einer Übergangsfrist,
  • Januar 2024 neue Berechnungsformel für die Pro-Kopf-Beiträge und Wegfall der Ausgleichszahlung für Klassen mit Unterbestand.
    Breite Vernehmlassung
    Zu den vorliegenden Anpassungen wurde bei den politischen Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dem Verband Bildungskommissionen (VBLU), dem Schulleiter/innenverband der Volksschulen des Kantons Luzern (VSL LU), dem Luzerner Lehrerinnen- und Lehrer-Verband (LLV) und weiteren an der Volksschulbildung interessierten Gremien, den Gemeinden, den Schulleitungen und weiteren Partnern der Volksschulbildung vom 29. Juni bis 18. September 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Bis auf den Systemwechsel bei der Berechnung der Kantonsbeiträge haben die Teilnehmer der Vernehmlassung die Anpassungen deutlich befürwortet. Der Systemwechsel bei den Kantonsbeiträgen wurde hingegen von der Mehrheit als zu früh beurteilt.
     
    Die Vernehmlassungsergebnisse lauten wie folgt:
  • Neue Berechnungsformel für die Pro-Kopf-Beiträge: Diese Änderung wurde insgesamt abgelehnt, doch äusserten viele die Ansicht, dass die Änderung richtig sei, aber zu früh erfolge.
  • Reduktion der Strukturmodelle der Sekundarschule von drei auf zwei: grosse Zustimmung.
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung für den Kindertagesstättenbesuch behinderter Kinder (KITAplus): sehr grosse Zustimmung.
  • Einführung Schulsozialarbeit: sehr grosse Zustimmung.
  • Einführung einer Verpflichtung der Schulleitungen bei der Organisation der Praktikumsplätze für Studierende der PH Luzern: grosse Zustimmung.
  • Einführung der frühen Sprachförderung: sehr grosse Zustimmung.
  • Neue Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen: sehr grosse Zustimmung.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Innovation
    Anhang
    Botschaft

  • Kontakt

    Regula Huber
    Leiterin Kommunikation
    Bildungs- und Kulturdepartement
    Telefon 041 228 64 86
    E-Mail regula.huber@lu.ch