Mitteilung

8. Januar 2021

Zahl der Gewässerverschmutzungen und Fischsterben ist 2020 im Kanton Luzern höher als im Vorjahr

2020 wurden im Kanton Luzern 92 Fälle von Gewässerverschmutzungen registriert. Das sind vier Fälle mehr als im Vorjahr. 16 dieser Fälle hatten überdies ein Fischsterben zur Folge, was einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr gleichkommt. Zugenommen hat die Zahl der Gewässerverschmutzungen, die auf Entwässerungs- oder Kanalisationsanlagen zurückgeführt werden konnte.
 
Im Kanton Luzern wurden im vergangenen Jahr 92 Gewässerverschmutzungen registriert, was einer Zunahme um vier Fälle gegenüber dem Vorjahr entspricht (88 Fälle). Die Zahl liegt über dem Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 (76 Fälle). Für 35 Fälle (Vorjahr 33) waren Industrie- und Gewerbebetriebe verantwortlich. 20 Verschmutzungen (Vorjahr 21) stammten von landwirtschaftlichen Betrieben. 35 Verschmutzungen (Vorjahr 31) sind in der Kategorie Diverse erfasst worden. Darin sind Verschmutzungen durch Privatpersonen, unnatürliche Trübungen und Verschmutzungen, die auf Entwässerungs- oder Kanalisationsanlagen zurückzuführen waren, zusammengefasst.
 
Mehr Fälle von Fischsterben
Markant gestiegen gegenüber dem Vorjahr sind die Gewässerverschmutzungen, die ein Fischsterben zur Folge hatten. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 16 (Vorjahr 8) Fischsterben aktenkundig. Diese Zahl liegt über dem Mittelwert der Jahre 2013 bis 2019 (12). Im Vorjahr waren erfreulicherweise deutlich weniger Fischsterben registriert worden.
 
Baustellenabwässer
Die Zahl der Gewässerverschmutzungen durch Baustellenabwässer hat gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen. Die Zahl der Fälle sank auf 18 (Vorjahr 20). Sie machten rund 51 Prozent aller Gewässerverschmutzungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe aus.
 
Für die Baubewilligung und Kontrollen hinsichtlich Auflagen zu Umwelt- und Gewässerschutz auf den Baustellen sind die Gemeinden zuständig. Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, Umweltkontrollen auf Baustellen an das Zentralschweizer Umweltbauinspektorat (ZUBI) oder spezialisierte Unternehmen auszulagern. Bis jetzt machen wenige Luzerner Gemeinden davon Gebrauch. Daher hat der Kanton Luzern in Abstimmung mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) die Absicht, das Auslösen der Kontrollen von den Gemeinden zu übernehmen. Die Auswahl, welche Baustellen kontrolliert werden sollen, erfolgt nach dem Zufallsprinzip und im Rahmen der vereinbarten Kontrollquote.
 
Landwirtschaftsbetriebe
20 Gewässerverunreinigungen wurden durch Landwirtschaftsbetriebe verursacht. Die Anzahl liegt unter dem Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 (27). In acht Fällen (Vorjahr 2) führten diese Verschmutzungen zu einem Fischsterben.
 
Die Ursache der meisten Gülleunfälle war, wie in den Vorjahren, die ungenügende Überwachung beim Umschlag. Durch ein unsachgemässes und unbeaufsichtigtes Umpumpen sowie Fehlmanipulationen durch falsches Stellen von Schiebern besteht die Gefahr, dass Gülle austritt und in Gewässer gelangen kann.
 
Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) und die Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa) engagieren sich seit Jahren gemeinsam, um die Sicherheit beim Umgang mit Hofdünger zu erhöhen und die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Seit 2020 werden jährlich rund 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe zum Thema Gewässerschutz überprüft. Diese Kontrollen führen zur Behebung von baulichen Mängeln, wie auch zu einer stärkeren Sensibilisierung der Bäuerinnen und Bauern.
 
Kanalisations- und Entwässerungsanlagen
In 17 Fällen waren Gewässerverschmutzungen auf Kanalisations- und Entwässerungsanlagen zurückzuführen. Diese Zahl stieg gegenüber dem Vorjahr (3) stark an. Diese Zunahme war einerseits auf mangelnden Unterhalt und Wartung, andererseits auf Fehlanschlüsse oder Falschentsorgung von verschmutztem Abwasser in einer Meteorwasserleitung zurückzuführen. Für die Wartung und den Unterhalt von Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen sind die Betreiber, wie Private, Gemeinden und Abwasserverbände, zuständig.
 
Anhang
Bild 1: Gewässerverschmutzung des Rickenbachs in Rickenbach: Durch eine verstopfte Abwasserleitung wurde Reinigungsmittel oder Seife über das Überlaufsystem in den Bach geleitet, was ein Fischsterben zur Folge hatte. (6. Juni 2020, Quelle: Luzerner Polizei)
 
Bild 2: Gewässerverschmutzung der Pfaffnern in Pfaffnau. Durch einen leckgeschlagenen Schlauch gelangte Gülle über die Sickerleitung und Drainage in die Pfaffnern. Ein Mitarbeiter der Luzerner Polizei entnimmt eine Wasserprobe. (24. September 2020, Quelle: Luzerner Polizei)
 
Bild 3: Gewässerverschmutzung in Kastanienbaum: Aus einer undichten provisorischen Kanalisationsleitung gelangte Fäkalwasser in das Oberflächengewässer der Baustelle. Zusätzlich entwich Wasser aus einer Erdsondenbohrung. (8. August 2020, Quelle: Luzerner Polizei)
 
Statistik der Gewässerverunreinigungen 2013-2020

Kontakt

Für Auskünfte zu Baustellenentwässerung, Kanalisations- und Entwässerungsanlagen
Hans-Eugen Musch
Abteilungsleiter Entsorgung und Risiko
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 60 70
E-Mail hans-eugen.musch@lu.ch
(erreichbar am Freitag, 8. Januar 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr)
 
Für Auskünfte zur Landwirtschaft
Franz Stadelmann
Fachbereichsleiter Natürliche Ressourcen
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 349 74 50
E-Mail franz.stadelmann@lu.ch
(erreichbar am Freitag, 8. Januar 2021, von 10.00 bis 12.00 Uhr)