Mitteilung

18. Dezember 2020

Bewilligung für den Betrieb von Skigebieten ist ab 30. Dezember 2020 möglich

Die aktuell sehr angespannte epidemiologische Lage und die Situation in den Luzerner Spitälern erlaubt es nicht, dass der Betrieb von Skigebieten im Kanton Luzern weitergeführt oder überhaupt erst aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund beschliesst das Gesundheit- und Sozialdepartement die Einstellung des Skigebietbetriebs ab 22. Dezember bis und mit 29. Dezember 2020.
 
Bei der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) sind bis gestern Donnerstag, 17. Dezember 2020, sieben Gesuche eingegangen, um entweder die Bewilligung für den Betrieb eines Skigebiets im Kanton Luzern zu erhalten oder um den Betrieb fortführen zu können. Als Skigebiet gilt gemäss Bund die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers, einschliesslich der zugehörigen Skipisten, vom Bergbahnbetreiber angelegte Schlittelwege, Installationen wie beispielsweise Snowparks und anderen Schneesportanlagen.
 
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der angespannten Situation in den Luzerner Spitälern können diese Gesuche bis auf Weiteres nicht bewilligt werden. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt zum Entscheid: «Derzeit sind wesentliche Bundesvorgaben nicht erfüllt, um den Betrieb von Skigebieten im Kanton Luzern zu ermöglichen oder aufrechtzuerhalten – dies wäre schlicht unverantwortlich. Ich bedaure sehr, dass wir zu diesem Entscheid gezwungen sind, aber leider ist er unumgänglich.»
Die aktuelle Situation erlaube es nicht, jetzt noch das Risiko von schweren Wintersportunfällen oder weiteren Ansteckungsherden einzugehen, welche dann möglicherweise Intensivpflegekapazitäten beanspruchen würden.
 
Somit werden Ski- und Sessellifte geschlossen; Ski- und Schlittelpisten werden nicht präpariert. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, bleiben offen. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen.
 
Gleichbehandlung der Skigebiete
Diejenigen Skigebiete im Kanton Luzern, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben, stützen sich bisher auf ihr jeweiliges Schutzkonzept. Für die Ausgestaltung und Umsetzung dieses Schutzkonzepts ist der Betreiber selbst verantwortlich. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, mussten die Luzerner Skigebiete, die bereits vor dem 9. Dezember 2020 in die Wintersaison gestartet sind, bei der DIGE bis am 11. Dezember 2020 ebenfalls ein Gesuch einreichen, um den weiteren Betrieb sicherstellen zu können. Sie haben nun den Betrieb per 22. Dezember 2020 um 00.00 Uhr einzustellen. Sämtliche Skigebiete im Kanton Luzern werden nicht vor dem 30. Dezember 2020 geöffnet. Das weitere Vorgehen wird dann gestützt auf die epidemiologische Lage festgelegt.
 
Reproduktionswert liegt bei 1.23
Die epidemiologische Lage im Kanton Luzern ist alarmierend: Derzeit stecken sich im Kanton Luzern jeden Tag rund 300 Personen mit dem neuen Coronavirus an; die Tendenz ist seit längerer Zeit steigend. Seit anfangs Dezember gilt gemäss Alarmkonzept wieder die Phase rot – dies, nachdem für den Monat November weitestgehend die Phase orange galt. Der Reproduktionswert liegt aktuell bei 1.23 (Vorwoche: 1.06). Im Kanton Luzern sind seit dem 1. Dezember bis gestern Donnerstag 54 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Spitäler in der Zentralschweiz sind trotz der Verteilung der Intensivpflege-Patientinnen und Patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet, und es sind gegenwärtig kaum mehr Kapazitäten vorhanden.

Kontakt

Regierungsrat
Guido Graf
Gesundheits- und Sozialdirektor
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am Freitag, 18. Dezember 2020, von 15.15 bis 16.00 Uhr)