Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

14. Januar 2021

Ersatzwahl in die Aufsichtskommission Wauwilermoos

Aufgrund des Rücktritts von FDP-Kantonsrat Georg Dubach aus der Aufsichtskommission Wauwilermoos hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 5. Januar 2021 den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Dagmersellen und aktuellen Kantonsrat Philipp Bucher (FDP) gewählt. Gemäss der Paragraphen 91 und 92 der Verordnung über den Justizvollzug (JVV; SRL Nr.  327) haben die Aufsichtskommissionen über die Justizvollzugsanstalten im Kanton Luzern eine beratenden Funktion für das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD), für die zuständige Dienststelle sowie für die Leitungen der Vollzugseinrichtungen. Ferner überwachen die Mitglieder der Aufsichtskommissionen den Betrieb und die Ordnung in der Vollzugseinrichtung durch regelmässige Besuche. Sie erstatten dem JSD anlässlich gemeinsamer Sitzungen oder falls notwendig umgehend Bericht.

Regierung genehmigt Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal (Teil Weiler)

An der Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2020 beschlossen die Delegierten des Gemeindeverbands und regionalen Entwicklungsträgers (RET) IDEE SEETAL eine Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal, soweit er die Weiler betraf. Die Anpassung war nötig, da aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben mehrere übergeordnete Vorschriften für die Weilerzonen in den letzten Jahren geändert wurden. So werden beispielweise die Weilerzonen seit dem 1. Januar 2018 zu den Nichtbauzonen gezählt. Die RET haben den gesetzlichen Auftrag, die bestehenden Kleinsiedlungen zu überprüfen. Weilerzonen dürfen nur noch für Kleinsiedlungen festgelegt werden, die gemischt oder nicht-landwirtschaftlich genutzt werden. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerzonen spürbar eingeschränkt. Mit der Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal wurden die Weiler unter Beachtung der übergeordneten Vorgaben überprüft. Der Regierungsrat hat die Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal (Teil Weiler) genehmigt. In einem nächsten Schritt müssen die Gemeinden die Weilerzonen mit der Ortsplanungsrevision an die geänderten kantonalen Vorgaben anpassen und können Weilerzonen nur noch unter deutlich strengeren Vorgaben ausscheiden.

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