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Regierung genehmigt Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal (Teil Weiler) |
An der Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2020 beschlossen die Delegierten des Gemeindeverbands und regionalen Entwicklungsträgers (RET) IDEE SEETAL eine Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal, soweit er die Weiler betraf. Die Anpassung war nötig, da aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben mehrere übergeordnete Vorschriften für die Weilerzonen in den letzten Jahren geändert wurden. So werden beispielweise die Weilerzonen seit dem 1. Januar 2018 zu den Nichtbauzonen gezählt. Die RET haben den gesetzlichen Auftrag, die bestehenden Kleinsiedlungen zu überprüfen. Weilerzonen dürfen nur noch für Kleinsiedlungen festgelegt werden, die gemischt oder nicht-landwirtschaftlich genutzt werden. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerzonen spürbar eingeschränkt. Mit der Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal wurden die Weiler unter Beachtung der übergeordneten Vorgaben überprüft. Der Regierungsrat hat die Änderung des regionalen Entwicklungsplans Seetal (Teil Weiler) genehmigt. In einem nächsten Schritt müssen die Gemeinden die Weilerzonen mit der Ortsplanungsrevision an die geänderten kantonalen Vorgaben anpassen und können Weilerzonen nur noch unter deutlich strengeren Vorgaben ausscheiden.
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