Mitteilung

15. Januar 2021

Vogelgrippe ist in der Bodenseeregion angekommen

In Konstanz (DE) wurde am 12. Januar 2021 bei einem Schwan die Vogelgrippe nachgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Vogelgrippe auch in der Schweiz auftritt, ist hoch. Geflügelhalter werden daher dringend gebeten, vorbeugende Massnahmen zu prüfen und nötigenfalls zu treffen, insbesondere in Geflügelhaltungen mit Auslauf- und Freilandhaltung. Nach aktuellem Wissensstand ist die jetzt zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.
 
Seit Ende Oktober 2020 haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Nordeuropa stark zugenommen. Anfang November sind dort auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Mit dem Vogelzug hat sich das Virus in Richtung Westen und Süden ausgebreitet. Nach mehreren Fällen in anderen Teilen von Süddeutschland wurde nun auch in Konstanz bei einem Schwan die Vogelgrippe (HPAIV) nachgewiesen. Der positiv getestete Schwan wurde auf deutschem Boden nahe der Schweizer Grenze tot aufgefunden. Es wurde der stark krankmachende Virus-Subtyp H5 nachgewiesen. Nach aktuellem Wissensstand ist die jetzt zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.
 
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden
Zum Schutz des Hausgeflügels müssen vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden. Eines der Übertragungsrisiken ist die Kontamination der Wiesen durch Wildenten, die vorwiegend in der Nacht Nahrung suchen. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss verhindert werden. Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, folgende Punkte zu beachten:
 
  • Füttern und Tränken nur in für Wildvögel nicht zugänglichen Stallungen
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen: Vor dem Betreten der Stallungen Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung und vorgängige Händedesinfektion
  • Freilandhaltung und Weideauslauf sind weiterhin möglich (jedoch ohne explizite Fütterung draussen). Es sind Vorbereitungen zu treffen, um die Tiere gegebenenfalls in einem geschützten Aussenbereich zu halten. Bestehende Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
  • Insbesondere Hobby-Geflügelhalterinnen und -halter werden darauf hingewiesen, dass die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch ist.
     
    Korrektes Verhalten beim Auffinden von Wildvögeln
    Personen, die auf tote oder kranke Wildvögel stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren, auch wenn gemäss derzeitigem Wissensstand das aktuelle Virus nicht auf den Menschen übertragbar ist. Solche Tiere sind der zuständigen Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zur Bergung und Untersuchung zu melden.
     
    Aktuelle Situation in der Schweiz
    Die Wildwasservögel, die in der Schweiz überwintern, sind bereits angekommen und bleiben gegenwärtig vor Ort. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beobachtet die Situation laufend. Es ist zu erwarten, dass viele weitere Fälle von Vogelgrippe entlang der Zugvogelachsen in Richtung Afrika entdeckt werden (Westachse über die Atlantikküste und Gibraltar; Ostachse von Skandinavien Richtung Bosporus und Mittelmeerküste).
     
    Die Krankheit beim Tier
    An stark krankmachender Vogelgrippe erkranktes Geflügel weist beim Atmen Schwierigkeiten auf. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Im Kopfbereich sind Schwellungen zu beobachten und die Tiere wirken träge. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.
     
    Bei unklaren Fällen mit vogelgrippeähnlicher Symptomatik, aber ohne dringenden Verdacht, soll eine Ausschlussuntersuchung durch den Bestandestierarzt durchgeführt werden.
     
    Weitere Informationen sind auf der Homepage des Veterinärdienstes Luzern (w w w. veterinaerdienst. lu. ch) und derjenigen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (w w w. blv. admin. ch) zu finden.

  • Kontakt

    Dr. Martin Brügger
    Kantonstierarzt
    Telefon 041 228 61 35
    (erreichbar am Freitag, 15. Januar 2021, von 14.00 bis 15.00 Uhr)