Mitteilung

29. Januar 2021

Covid-19-Pandemie und Fasnachtsferien

Der Kantonale Führungsstab appelliert an die Bevölkerung, 2021 auf fasnächtliche Aktivitäten zu verzichten. Er ruft vor den Ferien das bundesweit geltende Veranstaltungs- und Versammlungsverbot in Erinnerung. Sich daran zu halten sei umso wichtiger, als im Kanton Luzern die ersten Fälle des mutierten Covid-19-Virus nachgewiesen wurden.
 
Die Zahl der Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus ist im Kanton Luzern nach wie vor hoch und die Situation im Gesundheitswesen angespannt. In der vergangenen Woche wurden zudem erstmals Ansteckungen mit der britischen Virusmutation nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen einzudämmen, hat der Bundesrat Veranstaltungen grundsätzlich verboten und private Treffen auf maximal fünf Personen beschränkt. Diese Massnahmen gelten seit dem 18. Januar 2021.
 
Fasnächtliche Aktivitäten unterlassen
Deshalb ist im Februar 2021 keine eigentliche Fasnacht möglich. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Ansteckungsrisiken weiterhin möglichst zu vermeiden. Die Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie sind einzuhalten. Die Luzerner Polizei wird während den Fasnachtstagen wiederum vermehrt im öffentlichen Raum präsent sein und das vom Bundesrat angeordnete Veranstaltungsverbot im Rahmen der Verhältnismässigkeit kontrollieren. Personen, die gegen Covid-19-Massnahmen verstossen, können zur Anzeige gebracht werden.
 
Der Kantonale Führungsstab bittet in diesem Zusammenhang Gemeinden, die Kenntnis von geplanten Fasnachtsaktivitäten haben, direkt auf die Veranstalter und Vermieter zuzugehen und sie auf die Bestimmungen des Bundes hinzuweisen.
 
Parks und Promenaden: Maskenpflicht im öffentlichen Raum
An Sonn-, Feier- und Ferientagen kann es in belebten Fussgängerbereichen von Zentren und Dorfkernen, etwa auf Promenaden und Spazierwegen, eng werden. In diesem Fall ist die Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum (Strassen, Trottoirs, Parks und Spielplätze) unbedingt zu beachten: Überall, wo es so viele Personen hat, dass ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, muss eine Schutzmaske getragen werden. Dies gilt auch für zufällige Treffen von Freunden und Bekannten im öffentlichen Raum.
 
Lage in den Spitälern
Detaillierte Ausführungen zur Lage in den Luzerner Spitälern hat der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf in der Januarsession des Kantonsrates gemacht. Die wichtigsten Informationen aus seiner Rede sind jetzt als Kurzvideo verfügbar.

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch