Reif im Herbst

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Januar 2021
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Betriebsdatenerhebung 2021

Kuh auf Alpweide
Die Betriebsdatenerhebung/Gesuchstellung für Direktzahlungen findet vom 2. Februar bis 1. März 2021 statt (agate.ch/Kant. Datenerhebung LU). Die Angaben sind durch diejenige Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar 2021 bewirtschaftet. Betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai 2021 stattfinden, können nachgemeldet werden (15. April bis 3. Mai). Die Landwirtschafts-beauftragten bieten Unterstützung. Eine Kontaktliste mit den Fachpersonen der Dienststelle lawa befindet sich auf agate.ch.

Anleitung:  Betriebsstrukturdatenerhebung 2021

Unterstützung bei der georeferenzierten Erfassung (Flächen einzeichnen im Agate)

Flächen erfassen
Brauchen Sie beim georeferenzierten Erfassen der Flächen und Kulturen Unterstützung?
Neben dem telefonischen Support durch Mitarbeitende der Dienststelle lawa bieten das BBZN in Schüpfheim und in Hohenrain Unterstützung. Das Einhalten von Abständen und Hygienemassnahmen sind selbstverständlich. Der Beratungsaufwand vor Ort wird Ihnen mit einem reduzierten Betrag von Fr. 50.-/h in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich für die Terminvereinbarung möglichst früh.
 
 
 
Kontaktdaten:
Astrid Lussi, BBZN Hohenrain, Sennweidstr. 35, 6276 Hohenrain, astrid.lussi@edulu.ch, 041 228 30 83
Stefan Emmenegger, BBZN Schüpfheim, Chlosterbüel 28, 6170 Schüpfheim, stefan.emmenegger2@edulu.ch, 041 485 88 25

Getreide in weiter Reihe erfassen

Getreide in weiter Reihe
Die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» muss jährlich anlässlich der Datenerhebung erfasst werden, spätestens bis Ende der Nacherhebung am 1. Mai. Die Massnahme kann direkt während des Erfassens von Getreidekulturen im GIS im Prüffenster erfasst werden oder nach dem Erfassen der Kultur im Sachdatenfenster im GIS. Die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» kann nur angemeldet werden, wenn auch eine entsprechende Vereinbarung mit der Trägerschaft des Vernetzungsprojektes abgeschlossen wurde.

Datenmeldung für Alpungsbeitrag

Ziegen auf einer Alp
Schafe, Ziegen und Lamas, die im Sommer 2020 gealpt wurden, müssen wie bisher bei der Datenerhebung im Februar inklusive Alpbetrieb und Sömmerungsdauer deklariert werden. Dies ist zusätzlich zur Deklaration über die Tierverkehrsdatenbank (TDV) erforderlich. Massgebend sind dabei die Verhältnisse vom Alpsommer 2020. Gesömmerte Tiere der Rinder- und Pferdegattung müssen nicht erfasst werden, da die Daten durch die TVD geliefert werden. Der Alpungsbeitrag für den Ganzjahresbetrieb wird jeweils im Oktober ausbezahlt.

BFF Einzeichnung korrigieren ohne Datenverlust

Georeferenzierte Erfassung
Wollen Sie in der georeferenzierten Erfassung eine Biodiversitätsförderfläche (BFF) an einer Stelle korrigieren/vergrössern, so ist das Werkzeug «Kultur verändern» empfehlenswert. Damit wird die bestehende BFF korrigiert. Gleichzeitig bleiben sämtliche Zusatzdaten (wie Vernetzung, Q II, Schnittregime und Laufzeiten) auf der Kultur erhalten und alles ist auf einer einzigen, zusammenhängenden Fläche ersichtlich. Das Werkzeug «Neue Kultur zeichnen» ist für kleine Änderungen an bereits eingetragenen BFF nicht geeignet.

Anleitung:  Georeferenzierte Erfassung

Wasserversorgungen im ländlichen Raum

Realisierung Wasserreservoir
Sauberes Wasser und eine sichere Wasserversorgung sind eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und Entwicklung und somit für das Wohlergehen der Bevölkerung. Investitionen für Wasserversorgungen im ländlichen Raum müssen geplant werden. Deshalb bitten wir Sie, bei der Betriebsdatenerhebung die Frage zu beantworten, ob Ihr Betrieb an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist oder nicht.

Start Phosphorprojekt Phase III ab 1. Januar 2021

Baldeggersee
Wie im Newsletter vom November 2020 informiert, gelten ab dem 1. Januar 2021 die aktuellen Anforderungen der Verordnung im Zuströmbereich der Mittelandseen wie auch die Massnahmen der Projekt-Phase III bis zum Entscheid des Kantonsgerichts. Sie als Bewirtschafter/-in im Zuströmbereich können sich im Rahmen der Strukturdatenerhebung für das Phosphorprojekt der Phase III an- wie auch abmelden. Haben Sie Interesse, an der Weiterentwicklung des Seevertrages mitzuwirken? So melden Sie sich zusätzlich beim Teilprojekt «Seevertrag plus» an. Merkblatt

Tierkontrolle ab 2021

Kühe in Stallhaltung
Ab diesem Jahr werden die Kontrollbereiche Primärproduktion, Tierschutz und Tierwohl zum Kontrollpaket «Tierkontrolle» zusammengefasst und gemeinsam überprüft. Das Zusammenführen dieser fachlich miteinander verbundenen Bereiche vereinfacht den Aufwand sowohl für die Tierhalterinnen und Tierhalter, als auch für die Kontrollbehörden. Die «Tierkontrolle» wird durch Kontrollpersonen des Veterinärdienstes Luzern oder durch solche von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Das heisst auch, dass das Tierwohl nicht mehr im Rahmen der DZ Winter überprüft wird.

Vogelgrippe – Massnahmen werden angeordnet

Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Am Bodensee (D) wurde bei zwei Vögeln die Vogelgrippe nachgewiesen. Das BLV hat Restriktionsgebiete eingerichtet und Massnahmen angeordnet. Nach derzeitigem Wissen ist das aktuelle Virus nicht auf den Menschen übertragbar. Geflügelhalter/-innen sollten Massnahmen ergreifen, besonders in Beständen mit Auslauf- und Freilandhaltung. Wenn Sie Geflügel halten, müssen Sie dies der Dienststelle lawa mitteilen: lawa@lu.ch. So kann im Seuchenfall schnell reagiert werden.

BLV: Vogelgrippe
Veterinärdienst: Kanton Luzern

Neue Karte: Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen

Karte für Bodenverbesserung
Mit der Annahme des Gegenvorschlags zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sprach sich das Luzerner Stimmvolk am
29. November 2020 für einen wirksameren Bodenschutz aus. Um den Erhalt von Fruchtfolgeflächen zu unterstützen, bezeichnet der Kanton in einer neuen Karte Gebiete, die sich für die Neuschaffung von Fruchtfolgeflächen durch Bodenverbesserung eignen. Die Karte zeigt insgesamt 91 Gebiete, die für grossflächige Bodenverbesserungen geeignet sind, um Fruchtfolgeflächen zu kompensieren.
 
 

Zur Medienmitteilung
Zur Karte
Zum Informationsblatt
fruchtfolgeflaechen. lu. ch

Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung/Gesuch DZ
2. Februar bis 1. März 2021
 
Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte QII
2. Februar bis 1. März 2021
 
Meldungen Hauptkulturen mittels Agate
2. Februar bis 3. Mai 2021
 
Meldung Mais
2. Februar bis 31. August 2021
 
Meldungen Saatverfahren
2. Februar bis 31. August 2021
 
Emissionsmindernde Ausbringverfahren
2. Februar bis 31. August 2021
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch