Newsletter zu den Corona-Finanzhilfen für den Kultursektor

29.01.2021

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende: Eiingaben ab sofort möglich

Sehr geehrte Damen und Herren Kulturschaffende, Kulturveranstalter und Verantwortliche in Kulturbetrieben
Liebe Kolleginnen und Kollegen
 
In unserem Newsletter vom Mittwoch 27. Januar 2021 haben wir mitgeteilt, dass die formalen Anforderungen für die Ausfallentschädigungen von Kulturschaffenden noch nicht klar sind. Wir sind froh, dass heute eine Lösung bereitsteht.
 
Nach der Pressekonferenz des Bundesrates vom 27. Januar 2021 haben die Kantone in Absprache mit dem Bundesamt für Kultur ein Vorgehen definiert, welches den Kulturschaffenden ab sofort Gesuchseingaben ermöglicht.
 
Die Gesuchsplattform ist ab sofort geöffnet.
 
Die Schadensperiode dauert vom 1. November 2020 – 31. Januar 2021. Die Eingabe dazu ist ab sofort bis Ende Februar 2021 möglich.
 
Schäden zwischen dem 1. November und 18. Dezember 2020 stehen unter dem Vorbehalt, dass das Parlament die geplante Revision zur Rückwirkung von Art. 11 Abs. 2 Covid-19-Gesetz annimmt (Entscheid voraussichtlich am 19. März 2021).
 
Die Abteilung Kulturförderung des Kantons Luzern wird die Gesuche formell prüfen und bis Ende April 2021 materiell darüber befinden. Zusagen werden mit dem Vorbehalt gefällt, dass der Kantonsrat einem entsprechenden Nachtragskredit für die Finanzierung der Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte zustimmt. Eine Auszahlung der anspruchsberechtigten Beträge kann dementsprechend frühestens ab Ende Mai 2021 erfolgen.
 
Mit besten Grüssen und bleiben Sie gesund.
 
Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 

Kontakt

Kulturförderung Kanton Luzern
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6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch