| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftMärz 2021 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Betriebsspiegel 2020 | Der Betriebsspiegel 2020 ist ein Zusammenzug von Daten, die für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) relevant sind. Er kann als Hilfsdokument für die Berechnung der Nährstoffbilanz dienen. Der Betriebsspiegel 2020 ist auf agate.ch aufgeschaltet. Keinen Betriebsspiegel erhalten Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel oder einer Änderung bei der Betriebsform.
Anleitung: Anforderungen Nährstoff-/Futterbilanz | |
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| | Bienenverluste beim Mähen | Beim ersten Schnitt des Jahres stehen die Wiesen oft in voller Blüte. Auf den Blüten tummeln sich tagsüber eine Vielzahl von Bienen und anderen Insekten. Wird zu diesem Zeitpunkt gemäht, überleben das bis zu 60 % der Insekten nicht. So können Sie die Verluste reduzieren: - Wiese mit Löwenzahn erst mähen, wenn dieser verblüht ist (ist in den meisten Fällen auch futterbaulich gesehen sinnvoll). - Extensive Blumenwiesen oder Weisskleewiesen nicht mit Mähaufbereiter mähen. - Früh morgens oder am Abend mähen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen.
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| | Holz- und Schwertransporte in der Frost- bzw. Tauperiode vermeiden | Schwertransporte sind in der Frost- bzw. Tauperiode auf Güterstrassen zu vermeiden, da die Fundationsschichten durch eindringendes Hangwasser geschwächt sind. Die Tragfähigkeit der Strasse ist herabgesetzt, so dass erhebliche Schäden entstehen können. Der Vorstand der Genossenschaft kann übermässige Beanspruchungen wie Holztransporte, Baustellentransporte usw. während dieser Zeit zum Schutz der Strasse untersagen. Wir empfehlen den Genossenschaften, eine Meldepflicht für Schwer- oder Holztransporte zu vereinbaren.
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| | Jetzt Innovationsprojekte einreichen - agriQnet | Das Netzwerk «AgriQnet» unterstützt innovative und nachhaltige Projekte in der Schweizer Landwirtschaft mit Finanzhilfen. Damit kann die Wertschöpfung auf den beteiligten Landwirtschaftsbetrieben gesteigert werden. Bis zum 30. April 2021 können Landwirtinnen und Landwirte Fördermittel bis maximal 80 000 Franken für solche Projekte beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von agriqnet.
Mehr: agriQnet | |
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| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 15. April bis 3. Mai 2021 Nachmeldung von Tierbeständen Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr bis 3. Mai 2021
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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