Mitteilung

11. März 2021

Impfzentrum: Nachträgliche Impfeinträge sind an fünf Tagen möglich

Personen, die bereits im kantonalen Impfzentrum geimpft worden sind und nachträglich einen Eintrag in ihrem Impfausweis wünschen, können dies zwischen Dienstag und Samstag (jeweils 10-16 Uhr) im Impfzentrum vornehmen lassen. Wer seine beiden Impftermine im Impfzentrum wahrnimmt, kann den Impfausweis gleich mitbringen. Dann wird dies direkt im Anschluss an die jeweilige Impfung eingetragen und nachträglicher Aufwand kann dadurch vermieden werden.
 
Seit dem 2. März 2021 kann der Eintrag in den Impfausweis («Impfbüechli») auch im kantonalen Impfzentrum auf dem Luzerner Messegelände vorgenommen werden. Mit dem direkten Nachführen des Impfausweises im kantonalen Impfzentrum sollen die Luzerner Hausärzteschaft und die Apothekerschaft entlastet werden, da die geimpften Personen den Impfnachweis, den sie nach der jeweiligen Impfung erhalten haben, anschliessend nicht mehr von der Hausärztin/dem Hausarzt oder in einer Apotheke in den Impfausweis (national, international) übertragen lassen müssen.
 
Bereits geimpfte Personen, welche die Impfungen nun im «Impfbüechli» nachtragen lassen möchten, können dies von Dienstag bis und mit Samstag (jeweils 10-16 Uhr täglich) direkt im Impfzentrum auf dem Luzerner Messegelände erledigen lassen. Es braucht keine telefonische oder anderweitige Anmeldung. Mitzubringen sind der Impfausweis, der Impfnachweis und eine ID.
 
David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport: «Wir empfehlen, das «Impfbüechli» jeweils an beide Impftermine mitzunehmen, so dass nachträglich kein zusätzlicher Aufwand für die geimpften Personen entsteht.» Es sei aber nach wie vor möglich, auch ohne Impfausweis zum Impfen zu erscheinen. Jede geimpfte Person erhält weiterhin nach jeder Impfung einen Impfnachweis, den sie zu einem beliebigen Zeitpunkt durch eine Fachperson in den Impfausweis überführen lassen kann.
 
Weiterführende Informationen sind unter w w w. lu. ch/covid_impfung auffindbar.

Kontakt

Koordination der Medienanfragen:
Noémie Schafroth
Leiterin Kommunikation Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 68 93
(erreichbar am Donnerstag, 11. März 2021, von 14.00 bis 14.30 Uhr)