| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftApril 2021 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Betriebsdatenerhebung 2021 – Nacherhebung | Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschafter, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? So nehmen Sie auf agate.ch die Nacherhebung bis am 3. Mai 2021 vor und senden Sie das unterzeichnete Betriebsdatenblatt dem Landwirtschaftsbeauftragten zu. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
Merkblatt: Nacherhebung April | |
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| | NPr-Futter – Unterlagen einreichen | Das Abschlussdatum der NPr-Berechnungen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss zwischen dem 1. April und dem 31. August liegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens über 10 Monate erfolgen, damit die Berechnung abgeschlossen werden kann. Die NPr-Berechnung sowie dazugehörige Unterlagen sind einzelbetrieblich per E-Mail an npr@qualinova.ch einzureichen. Bitte E-Mail-Vorlage von Qualinova AG verwenden. Kunden der KUL und der Agricon reichen die Berechnung bei der Dienststelle lawa ein. Spätestes Einreichedatum: 30. September des Beitragsjahres. Details: Merkblatt
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| | HODUFLU | Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern müssen im Programm HODUFLU erfasst und vom Abnehmer bestätigt werden. Bitte erfassen Sie die Lieferungen zeitnah. Bei einer Verzögerung von über zwei Monaten wird vom System die Meldung der Späterfassung ausgelöst, welche wiederum von der Dienststelle lawa bestätigt werden muss. Bei NPr-Hofdüngerprodukten und allen weiteren betriebsspezifischen Produkten muss eine Gehaltsberechnung im HODUFLU hinterlegt werden. Lassen Sie von Ihrem Berater eine aktuelle Hofdüngergehaltsberechnung erstellen.
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| | Futterbaugutachten bei Erträgen über der Limite | Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern maximal zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2021 endet am 1. Mai 2021. Bei Betriebsumstellungen oder Betriebsleiterwechsel müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.
Gesuch: Futterbaugutachten | |
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| | Massnahmenplan Erosion | Seit 2019 ist der Erosionsschutz Bestandteil des ÖLN. Demnach dürfen keine relevanten erosions- und bewirtschaftungsbedingten Bodenabträge auf der Ackerfläche auftreten. Stellt die Kontrollstelle Erosionsschäden fest, muss der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin einen Massnahmenplan zur Vermeidung künftiger Schäden erstellen. Das BBZN leistet dabei Unterstützung. Massnahmenpläne können auch präventiv erstellt werden. Diese verrechnet das BBZN mit einem reduzierten Ansatz. Kontakt: BBZN Hohenrain, Katja Degonda, 041 228 30 86 oder katja.degonda@edulu.ch
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| | Bald aktuell: Setzzeit der Rehkitze | In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann den Kitzen, beim Mähen der Wiese, das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Kontaktieren Sie rechtzeitig die örtliche Jagdgesellschaft, die Sie gerne unterstützt.
Film: Wie rette ich Rehkitze vor dem Mähtod? | |
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| | Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Deutschland | In Süddeutschland wurde bei Geflügel das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Betroffen sind deutsche Haltungen in Grenznähe. In der Schweiz sind Massnahmen nötig: Haben Sie seit Anfang März Geflügel bei einem mobilen Händler in Deutschland gekauft, so melden Sie sich umgehend beim Veterinärdienst. Die Hühner sind genau zu beobachten. Melden Sie dem Tierarzt, wenn Tiere erkranken oder sterben. Dieses Geschehen steht nicht im Zusammenhang mit den kürzlich aufgetretenen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln am Bodensee.
Mehr: Bundesamt BLV | |
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| | Förderprogramm zur Reduktion des Energieverbrauchs in der Schweinehaltung | In der Landwirtschaft werden grosse Mengen Strom verbraucht. Insbesondere Schweinehalter benötigen für die Klimatisierung (Lüftung, Heizung) der Ställe viel Energie. Zur Reduktion des Stromverbrauchs bietet AgroCleanTech mit einem Förderprogramm "Ferkelnest" finanzielle Unterstützung bei der Umstellung von mit Strom beheizten Ferkelkisten auf energieeffiziente Systemen in Abferkel- und Jagerställen.
Mehr: Förderprogramm Ferkelnester | |
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| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 15. April bis 3. Mai 2021 Nachmeldung von Tierbeständen Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr bis 3. Mai 2021
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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