Newsletter zu den Corona-Finanzhilfen für den Kultursektor

30.04.2021

Inhalt

Grusswort
Finanzhilfen für selbständige und freischaffende Kulturschaffende
Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen - Gesuche für Schadenszeitraum 01. 01.  - 30. 04. 2021
Tranformationsprojekte
Kulturvereine im Laienbereich

Grusswort

Geschätzte Kulturschaffende und -interessierte
 
Nach der Medienkonferenz des Bundes vom 28. April 2021 scheint der Veranstaltungshorizont eine Aufhellung und Perspektive zu erhalten, jedenfalls für diejenigen im professionellen Bereich sowie die sogenannten Grossveranstaltungen, auch wenn die Details dazu noch nicht erarbeitet sind. In der Zwischenzeit hoffen wir, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert und wir per Ende Mai einen nächsten Lockerungsschritt machen können, indoor wie outdoor, um den Schlussspurt bis Saisonende angehen zu können.
 
Im Monat Mai steht zudem die Gesuchplattform für Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie für die Freischaffenden wiederum offen, dies für die vorangehenden Abrechnungsperioden bis Ende April. Über die Berechnungsfristen und -unterlagen informieren wir detailliert auf unserer Website, da sie leicht voneinander abweichen.
 
Wir wünschen Ihnen viel Ausdauer und Mut und hoffen auf weitere Lockerungen.
 
Mit herzlichem Gruss und bleiben Sie gesund!
 
Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 

Finanzhilfen für selbständige und freischaffende Kulturschaffende

Anspruchsberechtigt für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sind hauptberuflich selbständige und freischaffende Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen (Kulturbereich) mit Wohnsitz im Kanton Luzern.
 
Kulturschaffende können selbständig, freischaffend oder eine Mischung aus beiden Tätigkeitsformen sein.
 
Die Voraussetzung für die Einreichung eines Gesuches betreffend Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist weiterhin die hauptberufliche Tätigkeit im Kulturbereich und die entsprechende Bestätigung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse Luzern.
 
Eine Entschädigung können diejenigen freischaffenden Kulturschaffenden - d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen - beantragen, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können.»
 
Der Kanton Luzern berechnet für die Gesuchstellenden beim Vorliegen der Vergleichszahlen der Vorjahre aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein hypothetisches, durchschnittliches Monatseinkommen für die Schadensperiode und berücksichtigt diese Ausfälle bei der Berechnung der Ausfallentschädigung.
 
Vom 1. - 31. Mai 2021 können Kulturschaffende für den Schadenszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. April 2021 Gesuche über unsere Gesuchsplattform einreichen.
 

Detailinformationen zu Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen - Gesuche für Schadenszeitraum 01.01. - 30.04.2021

Vom 1. - 31. Mai 2021 können Kulturunternehmen für den Schadenszeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2021 Gesuche über unsere Gesuchsplattform einreichen.
Die Covid-19-Kulturverordung schlägt vor, dass Kulturunternehmen wenn immer möglich umfassende Gesuche einreichen, welche die vereinbarten Gagen der selbständigen Kulturschaffenden mit einberechnen und an diese ausgerichtet werden.
 

Detailinformationen zu Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen

Tranformationsprojekte

Mit dieser neuen Finanzhilfe können Projekte unterstützt werden, welche die Anpassung von Kulturunternehmen an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse bezwecken, z.B. durch eine strukturelle Neuausrichtung oder durch Publikumsgewinnung. Details dazu finden Sie hier.

Kulturvereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich wenden sich zur Entschädigung finanzieller Einbussen im Zusammenhang mit Veranstaltungen weiterhin an die zuständigen Dachverbände.
 
Richten Sie Ihr Gesuch an einen der folgenden Verbände:
 
➜Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Instrumentalmusik ist:
Schweizer Blasmusikverband SBV: corona@windband.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Andy Kollegger, 062 822 81 11
 
➜ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Singen und Jodel (inkl. Trachtenchöre) ist:
Schweizerische Chorvereinigung SCV: an corona@usc-scv.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Bruno Jakob, 076 429 20 38
 
➜ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Theater, Tanz oder Trachtengruppen ist:
Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV: gesuche-zsv@gmx.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Eva Rölli, 052 347 20 90
 
Veranstalter im Laienbereich gelten auch als Kulturunternehmen (und sind dementsprechend berechtigt, Gesuche um Ausfallentschädigung gemäss obenstehenden Ausführungen einzureichen), sofern sie ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erleiden.
 

Kontakt

Kulturförderung Kanton Luzern
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch