Zur Webansicht
 
 
lawa – Newsletter Wald
Juli 2021

Liebe Leserin, lieber Leser
Sie erhalten viermal jährlich Informationen zum Luzerner Wald. Die Dienststelle lawa hält Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse auf dem Laufenden.
 
 
Seilkranbeiträge – neue Regelung
 
Mit einer Anpassung der «Instruktion Seilkran» per 1. Juli 2021 wird die Unterscheidung Dürrholz oder Frischholz für die Beitragsberechtigung fallen gelassen. Gleichzeitig wurde der Umgang mit kleineren nicht vorverjüngten Flächen und Kahlschlägen definiert. Es gilt zu vermeiden, dass sich die Verjüngungssituation durch die Nutzung verschlechtert. Denn der Fokus liegt weiterhin auf der natürlichen Waldverjüngung der behandelten Fläche.
 
 
Gefährliche Schadorganismen melden
Laubholzbockkaefer
 
Asiatischer Laubholzbockkäfer oder Citrusbockkäfer: Das sind Namen von gefährlichen Schadorganismen. Sie kommen hier von Natur aus nicht vor, sie wurden eingeschleppt und können grosse Schäden an unseren Wäldern oder Kulturpflanzen anrichten. Haben Sie ein Insekt entdeckt?
Verdachtsfälle können beim Waldschutzbeauftragten gemeldet werden. Je früher ein Befall erkannt wird, desto grösser sind die Chancen für eine erfolgreiche Bekämpfung.
 
 
Dachziegel nicht im Wald entsorgen
 
Dachziegel gelten als mineralische Bauabfälle und dürfen nicht im Wald entsorgt werden. Das Einbringen von reinen Ton-Dachziegeln in Kleinmengen oder karettenweise zwecks eines notwendigen und verhältnismässigen Wegunterhalts wird toleriert. Der Revierförster ist vor dem Einbau zur Beurteilung der Zweckmässigkeit zu kontaktieren. Steht die Entsorgung im Vordergrund, ist das Vorhaben widerrechtlich. Dachziegel sind durch ein Entsorgungsunternehmen fachgerecht zu entsorgen.
 
 
Mountainbiken – Handlungsbedarf bestätigt
 
In der Antwort auf das Postulat von Kantonsrat Michael Kurmann über die Regulierung und Sensibilisierung rund ums Biken bestätigt der Regierungsrat den Handlungsbedarf. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden geklärt und auf Stufe Kanton mehr Fachwissen für die Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das zuständige Departement setzt eine Projektorganisation mit Einbezug der relevanten Akteure ein.
 
 
Waldameisen: Wer kümmert sich um sie?
 
Waldameisen helfen bei der Verbesserung des Bodens, Verbreitung von Samen, dienen als Nahrung für viele andere Tiere und sind ein wichtiger Schädlingsbekämpfer. Sie sind im Ökosystems Wald unersetzlich. Deshalb gibt es den Waldameisenschutz Luzern. Er hat das Ziel, die Bedürfnisse der Waldameise der Bevölkerung bekannt zu machen. Dazu markiert er mit Freiwilligen in zahlreichen Gemeinden die Ameisenhaufen. Ansprechperson von Seiten Dienststelle lawa ist Adrian Kempf.
 
 
Projekte für mehr Wildnis gesucht
 
Pro Natura verleiht alle zwei Jahre den Elisabeth und Oscar Beugger-Preis an private oder öffentlich-rechtliche Institutionen. Der Preis geht an beispielhafte Naturschutzprojekte in der Schweiz. Dabei gehören ausserordentliche Bemühungen in den Sparten «Artenschutz und Artenförderung», «Schutzgebiete» und «Landschaftsschutz». Der mit 50‘000 Franken dotierte Preis ist einer der bedeutendsten Naturschutzpreise unseres Landes. Eingabeschluss für Projekte ist der 4. November 2021.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden