Zur Webansicht
 
 
Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
8. Juni 2021
 
 
Massnahmen zur Prävention und Minimierung von psychischen Belastungen in der Volksschule
Aufgrund des Postulats P 512 von Andy Schneider hat der Regierungsrat für das Schuljahr 2021/22 gezielte Massnahmen beschlossen. Diese sollen der Prävention und Minimierung von psychischen Belastungen in der Volksschule dienen. Konkret werden die Pensen der Schulpsychologischen Dienste und der Schulsozialarbeit und das Kontingent für SOS-Massnahmen um 10 Prozent erhöht. Die SOS-Massnahmen tragen oft dazu bei, teure Sonderschulmassnahmen zu verhindern. Die Massnahmen sind auf das Schuljahr 2021/22 befristet und kosten rund 1,33 Millionen Franken. Die Kosten werden je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen.
 
 
Umsetzung der Verordnung über die Volksschulbildung
Die Sekundarschule Hasle darf ab dem Schuljahr 2021/22 keine Niveauklassen A/C und B/C mehr führen, da die Verordnung über die Volksschulbildung dies nicht zulässt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Die gesetzliche Regelung soll die Modellvielfalt an den Luzerner Sekundarschulen reduzieren und mehr Transparenz für die Lehrbetriebe und die abnehmenden Schulen schaffen. Für das laufende Schuljahr hatte Hasle noch eine Ausnahmebewilligung erhalten.
 
 
Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl
Die Kantonsschule Reussbühl soll in den kommenden Jahren raum- und flächenmässig erweitert werden. Damit wird dem zusätzlichen Raumbedarf in der Gymnasialbildung in Luzern und Agglomeration Rechnung getragen. So fehlen Schulräume für rund 18 Klassen. Vorgesehen ist, die Kapazität der Kantonsschule Reussbühl von derzeit 41 auf 59 Klassen zu erweitern, ebenso ist eine Dreifachturnhalle geplant. Dies entspricht der Immobilienstrategie des Kantons Luzern. Der Regierungsrat hat nun die Dienststelle Immobilien beauftragt, das Wettbewerbsverfahren für die Erweiterungsbauten durchzuführen und die Investitionskosten im Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 einzustellen. 2025 soll der Stimmbevölkerung eine Botschaft zur Freigabe der Bau- und Kreditbewilligung vorgelegt werden, mit dem Ziel des Bezugs der Dreifachsporthalle auf 2028 und des Erweiterungsbaus auf 2030 hin.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden