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Mitteilung
10. Juni 2021
 
 
Teilrevision des Sozialhilfegesetzes geht in die Vernehmlassung
Im Kanton Luzern sollen Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung an die Vorgaben der Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen angepasst werden. Durch eine erhöhte Fachlichkeit der Alimentenhilfen im Kanton Luzern soll die finanzielle Situation von unterhaltsberechtigten Personen verbessert werden. Zuständig für die Alimentenhilfen sollen weiterhin die Gemeinden sein. Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement die Änderung des Sozialhilfegesetzes von Juni bis September 2021 in die Vernehmlassung.

Am 1. Januar 2022 tritt die Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung) in Kraft. Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung. Die Änderungen betreffen insbesondere die Organisation der Alimentenhilfen (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung).

Gemeinden sollen weiterhin für Alimentenhilfen zuständig sein
Die Gemeinden sollen weiterhin für die Alimentenhilfen zuständig sein, wobei diese aber von einer Fachstelle gemäss Inkassohilfeverordnung erbracht werden müssen. Diese Fachstelle muss die fachlichen Anforderungen an die Leistungserbringung erfüllen, welche vom Regierungsrat zu definieren sind. Sofern die Gemeinden diese Anforderungen an die Fachlichkeit erfüllen, soll ihnen hohe organisatorische Flexibilität belassen werden.

Bedarf nach Koordination wird steigen
Um die gesetzlich geforderte Fachlichkeit sachlich und inhaltlich zu erreichen, steigt der Bedarf nach Koordination und Praxishilfen im Kanton Luzern. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, soll der Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Bereich Alimentenhilfen ein erweiterter Koordinationsauftrag zukommen.

Situation von Unterhaltsberechtigten wird verbessert
Durch eine erhöhte Fachlichkeit der Alimentenhilfen im Kanton Luzern soll die finanzielle Situation von unterhaltsberechtigten Personen, welche einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung eines gerichtlich bzw. behördlich festgelegten Unterhaltsanspruchs haben, verbessert werden.

Teilrevision Sozialhilfegesetz geht in die Vernehmlassung
Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den Gesetzesentwurf vom 10. Juni bis 30. September 2021 in die Vernehmlassung bei den im Parlament vertretenen Parteien, den Luzerner Gemeinden, beim Verband Luzerner Gemeinden VLG (Bereich Soziales und Gesellschaft), bei den Departementen des Kantons, beim kantonalen Datenschutzbeauftragten, bei den Landeskirchen, beim Schweizerischen Verband für Alimentenfachleute SVA, beim Verein Alleinerziehende Mütter und Väter Luzern sowie bei der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH.

Die Gesetzesänderung muss anschliessend dem Kantonsrat beantragt werden und soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitlinie in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
    Anhang
    Vernehmlassungsunterlagen
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    Edith Lang
    Leiterin Dienststelle Gesellschaft und Soziales
    Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 57 79
    (erreichbar am Donnerstag, 10. Juni 2021, von 13.00 bis 14.00 Uhr)
     
     
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