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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
15. Juni 2021
 
 
Neue Regionalpolitik: Umsetzungsprogramm für Berggebiet-Pilotmassnahmen genehmigt
Die Schweizer Berggebiete stehen unter Druck. In Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung leiden sie unter strukturellen Nachteilen, nicht zuletzt aufgrund der geringeren Bevölkerungs- und Unternehmensdichte. Der Kanton Luzern engagiert sich im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) stark im ländlichen Raum und in den Berggebieten. Zusätzlich zum regulären NRP hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Jahr 2020 die «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» konzipiert. Diese Pilotmassnahmen fokussieren auf eine bessere Erschliessung und Inwertsetzung von regionalen Potentialen im Berggebiet und sind Bestandteil der NRP. Der Kanton Luzern hat nun in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern und den regionalen Entwicklungsträgern (RET) ein entsprechendes Umsetzungskonzept mit den Fokusthemen «Regionalökonomie», «Digitalisierung» und «Nachhaltigkeit» entwickelt. Mit dem Umsetzungskonzept wird die Nutzung von bis anhin unerschlossenen Ressourcen lokaler Akteurinnen und Akteure in den Vordergrund gerückt und somit ein ergänzender Ansatz zur bisherigen NRP definiert. Die Gesamtkosten für das Luzerner Umsetzungsprogramm für den Zeitraum 2021-2023 betragen rund 1,1 Mio. Franken, woran der Kanton sich mit bis zu 300'000 Franken beteiligen wird. Der Regierungsrat hat das Luzerner Umsetzungskonzept gutgeheissen.
 
 
Finanzielle Unterstützung für die Restaurierung des Hotels Palace
Die Restaurierung des Hotels Palace in der Stadt Luzern wird vom Kanton mit rund einer halben Million Franken unterstützt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Das Gebäude ist im Kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragen, es wurde als eines der letzten Grand Hotels von Luzern durch die Schweizerische Hotelgesellschaft von 1904 bis 1906 nach Plänen des Architekten Heinrich Meili-Wipf erbaut. Es repräsentiert den Höhepunkt der Schweizer Hotellerie in der Belle Epoque sowohl in bautechnischer als auch in gestalterischer Hinsicht und gilt als besonders schutzwürdiges Kulturdenkmal von erheblichem künstlerischem, historischem, heimatkundlichem und wissenschaftlichem Wert.
 
 
Luzern setzt zweiten Teil der Verbesserungen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie um
Per 1. Juli 2021 verbessert der Kanton Luzern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in weiteren Bereichen und setzt die zweite Etappe der Bundesregeln für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung um.

Es betrifft dies folgende Bereiche:

  • Einführung eines besoldeten Urlaubs für Eltern eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Dieser Betreuungsurlaub ist auf höchstens 14 Wochen beschränkt. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen.

  • Verlängerung des besoldeten Mutterschaftsurlaubs um maximal 56 Tage, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss.

    Beide Urlaube werden zu 100 % besoldet, während der Anspruch auf Erwerbsersatz an den Kanton Luzern als Arbeitgeber geht. Mit diesen Anpassungen wird die Arbeitszeit flexibilisiert und die Anstellungsbedingungen werden familienfreundlicher. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das ist dem Kanton Luzern als Arbeitgeber sehr wichtig – wird dadurch weiter verbessert.
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