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Newsletter Umwelt und Energie (uwe)
 
 
Juni 2021
Liebe Leserin, lieber Leser

Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
 
 
Bewilligungsverfahren von Versickerungsanlagen
 
Regenabwasser soll möglichst örtlich zur Versickerung gebracht werden. Die Zulässigkeit einer örtlichen Versickerung kann bei der jeweiligen Gemeinde nachgefragt werden. In der Planungsphase sind der Generelle Entwässerungsplan (GEP) und die Versickerungskarte sowie ein hydrogeologischer Bericht zu berücksichtigen.

Die Gemeinde überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Machbarkeit. Anschliessend bewilligt sie die vom Planer projektierte Versickerungsanlage selber, sofern die Zuständigkeit bei der Gemeinde liegt, oder leitet die Unterlagen zur Bewilligung an den Kanton weiter.
 
 
Finanzierung der Abwasserbeseitigung
 
Im April 2019 hat der Regierungsrat die aktualisierte «Richtlinie zur Kalkulation der Werterhaltungskosten von Abwasseranlagen» genehmigt. Die Finanzaufsicht der Gemeinden kontrolliert jährlich die Höhe der Rückstellungen. Auch diesen Vorgaben ist es zu verdanken, dass die Luzerner Gemeinden im Bereich der Abwasserentsorgung im Vergleich zu Gemeinden in anderen Kantonen finanziell gesund dastehen. Anfallende Investitionen und Herausforderungen können finanziert werden, ohne dass dabei die Gebühren stark ansteigen müssen oder die Spezialfinanzierung übermässig verschuldet werden muss.

Die Dienststelle uwe erinnert daher daran, dass bei den meisten Gemeinden eine Neuberechnung der Sollrückstellungen entsprechend der Richtlinie 2019 noch aussteht.
 
 
Umweltkontrollen auf Baustellen
 
Die Gewässerverunreinigungen durch Baustellen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ein wesentlicher Grund ist die rege Bautätigkeit. Der Kanton ist daher auf die Gemeinden zugegangen mit dem Vorschlag, die Umweltkontrollen auf Baustellen zu systematisieren und das Auslösen der Kontrollen dem Kanton zu übertragen (entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Gemeinde). Per Ende Mai sind 66 Rückmeldungen eingegangen, wovon 58 % den Vorschlag des Kantons unterstützen wollen.

Die Dienststelle uwe wird die Umsetzung dieses Vorhabens vorbereiten und Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden zur Teilnahme in einer Begleitgruppe einladen.
 
 
Recyclingbaustoffe – Grundlagenbericht publiziert
 
Das Bauwesen verursacht die grössten Abfallflüsse im Kanton Luzern. Ein Grossteil der anfallenden Bauabfälle wird bereits heute rezykliert. Es gelangen jedoch noch immer erhebliche Mengen in die Deponien. Um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Rückbaumaterialien auf langfristige Sicht zu gewährleisten, braucht es eine für alle Akteure nachvollziehbare Recyclingbaustoffstrategie.

Im soeben veröffentlichten Grundlagenbericht wird aufgezeigt, wie eine solche Strategie für den Kanton Luzern aussehen kann. Die Publikation bildet die Basis für Massnahmen, die in der nun folgenden Projektphase erarbeitet werden. Nach Erarbeitung des Massnahmenplanes und der Verabschiedung durch den Regierungsrat, werden die Öffentlichkeit, Gemeinden und Unternehmen umfassend informiert werden.
 
 
Abluftreinigung in der Tierhaltung
 
Bei Um- oder Neubauten von Ställen muss je nach Zone eine Verminderung der Ammoniakemissionen von 20 % bis 70 % im Vergleich zur Situation vor Baubeginn erreicht werden. Gleichzeitig müssen Anlagen der bäuerlichen Tierhaltung betriebsspezifische Mindestabstände zu bewohnten Zonen einhalten, um Menschen vor Geruchsbelästigung zu schützen. Abluftreinigungsanlagen (ALURA) sind in den letzten Jahren zu einer wichtigen Option geworden, damit entwicklungsfähige Betriebe die Anforderungen zur Minderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen erfüllen können.

Das neue Merkblatt enthält Hinweise zu Planung und Betrieb von Abluftreinigungsanlagen. Es zeigt auf, welche Unterlagen mit einem Baugesuch einzureichen sind.
 
 
Version 7 der Luzerner Hinweise zur Vollzugspraxis KEnG
 
Die für das Energiegesetz im Kanton Luzern relevanten «Hinweise zur Vollzugspraxis» wurden aktualisiert. Zur Vorgängerversion gab es nur wenige Änderungen. Diese sind in den Kapiteln 4.8 (30-Prozent-Regel), 11.6 (insbesondere bei SL 10) und 18 (Grundlagen und Normen) zu finden.
 
 
Sanierungspflicht bei der Änderung bestehender Bauten
 
Mit den «Minimalanforderungen an die Energienutzung» wird im Energiegesetz verlangt, dass bei kostspieligen Änderungen energetische Aspekte einbezogen und angemessene energetische Massnahmen umgesetzt werden. Dabei gelten voraussichtliche Baukosten von mehr als 30 Prozent des Gebäudeversicherungswertes als Kriterium. Darüber, wann welche Vorschriften gelten, informiert das «Merkblatt 30%».
 
 
Implementierung neuer Datenmodelle der Werkinformationen Abwasser und Genereller Entwässerungsplan (GEP)
 
Aktuell wird die Implementierung der Werkinformationen Abwasser überarbeitet und um das Thema GEP auf der Plattform Raumdatenpool Kanton Luzern (RDP) erweitert. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Geschäftsstelle des Raumdatenpools eine breit abgestützte Fachgruppe zusammengestellt. Die Umsetzung ist als mehrjähriger, rollender Prozess geplant. Zurzeit werden die genauen Spezifikationen der Datenbewirtschaftung ausgearbeitet und den Standards des Verbands Schweizer Abwasserfachleute (VSA) angeglichen.
 
 
Organisationsanpassung in der Dienststelle uwe
 
Aufgrund des wachsenden Umfangs der Aufgaben und der Anzahl an Mitarbeitenden im Team «Gewässer» wurde eine Anpassung der Organisation notwendig. Das bisherige Team «Gewässer» wurde am 1. April 2021 in zwei eigenständige Teams «Grundwasser» und «Oberflächengewässer» aufgeteilt. Philipp Arnold leitet das Team «Oberflächengewässer». Samuel Riedener übernimmt neu die Führung des Teams «Grundwasser».
 
 
Ausblick
 
Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im September 2021 erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
 
 
Umwelt und Energie (uwe)
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