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Mitteilung
8. Juli 2021
 
 
Zwischenbilanz Härtefälle: Fast alle Gesuche sind abgeschlossen – der Kanton Luzern hat rund 171,4 Millionen Franken Härtefallgelder genehmigt
Seit rund sieben Monaten können Unternehmen im Kanton Luzern ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen. 1760 Gesuche sind seit dem 15. Dezember 2020 eingetroffen. Mehr als eine Handvoll Verordnungsanpassungen wurden vorgenommen, das Modell mehrmals – analog dem Bund – adaptiert. Heute hat der Kanton Luzern nahezu sämtliche Anträge abschliessend beurteilt und 171,4 Millionen Franken genehmigt.

Der Kanton hat bei den Härtefällen einen Meilenstein erreicht: Fast alle eingegangenen Gesuche von Luzerner Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie starke Einbussen hinnehmen mussten, sind abschliessend beurteilt. 1760 Anträge sind in den letzten Monaten geprüft und entschieden worden. Das ist die Zwischenbilanz:

  • 1314 Gesuchstellende erhielten einen positiven Bescheid,
  • 409 Gesuche wurden abgelehnt,
  • 37 Gesuche sind noch in Prüfung,
  • und rund 700 Betriebe haben zusätzliche Nachzahlungen erhalten (vorwiegend die Gastronomiebranche für die Monate März und April 2021).
  • Der Kanton Luzern hat bis dato 171,4 Millionen Franken für Härtefallhilfe genehmigt;
  • davon sind bereits rund 157,8 Millionen Franken ausbezahlt. Der Rest befindet sich im Auszahlungsprozess, ist also bereits genehmigt.

    Härtefallprogramm läuft weiter
    Ist das Härtefallprogramm nun abgeschlossen? «Nein», sagt Regierungsrat und Finanzdirektor Reto Wyss, «der Bund gibt vor, dass notleidende Unternehmen auch eine Unterstützung für das erste Halbjahr 2021 geltend machen können, darum nehmen wir weiterhin Gesuche entgegen.» Nachdem der Kanton Luzern nun einen wichtigen Meilenstein erreicht hat, wird, wo nötig, zusätzliche Unterstützung für die erste Hälfte des laufenden Jahres geleistet. Für die Zeit danach ist Reto Wyss vorsichtig optimistisch, «denn die Wirtschaft konnte dank der Öffnungsschritte angekurbelt werden und die meisten Unternehmen können wieder arbeiten wie vor der Krise». Der Finanzdirektor ist sich bewusst, dass es auch Branchen gibt, die sich weiterhin in einer schwierigen Situation befinden wie beispielsweise die Hotellerie.

    Reto Wyss: «Ziel im Grossen und Ganzen erreicht»
    Rund vierzig Personen aus der Verwaltung sowie Externe haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Bearbeitung der Anträge befasst: Die Personen bei der Helpline, die täglich Fragen von Unternehmen beantworten, die Expertengruppe, welche die Gesuche prüft sowie der Rechtsdienst des Finanzdepartements, der die Verordnungsanpassungen vornimmt.

    Für den Finanzdirektor Reto Wyss ist klar: «Das Ziel, die finanziellen Mittel zielgerichtet und pragmatisch einzusetzen, haben wir im Grossen und Ganzen erreicht.» Besonders nachdem man gemeinsam mit den Branchenvertretern, Wirtschaftsverbänden und Sozialpartner die nun bekannte Modellanpassung vornehmen konnte. Ihm sei es immer ein grosses Anliegen gewesen, die Anträge genau zu prüfen, damit die finanziellen Mittel – bezahlt mit den Steuergeldern – an die richtigen Unternehmen fliessen. «Wir haben stets betont, dass wir Unternehmen durch die Krise helfen wollen, damit sie danach rasch wieder Fuss fassen können.» Oder anders: «Wir wollten und wollen Arbeitsplätze sichern und wenn möglich Konkurse vermeiden», sagt Reto Wyss. Stand heute sei das gelungen. Bis dato gibt es im Kanton Luzern nicht mehr Konkurse als in den Vorjahren.
    Bestätigt sieht sich Reto Wyss ebenfalls durch Rückmeldungen aus der Wirtschaft: «Wir haben für unser Vorgehen auch viel Zuspruch erhalten.» Der Kanton Luzern wird das Härtefallmodell und die Prozesse mittels Umfrage noch genauer auswerten, um für die Zukunft Schlüsse daraus zu ziehen. Die Ergebnisse der Umfrage werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

    Klar ist schon jetzt: Bei den Härtefallmassnahmen waren keine individuellen und massgeschneiderten Lösungen möglich. Die Härtefallunterstützung hat sich während der Corona-Pandemie zu einem Massenverfahren entwickelt mit festgelegten Normen. So konnten etwa neugegründete Unternehmen die Umsatzeinbusse von 40 Prozent oft nicht erreichen, darum war für sie Unterstützung kaum möglich. Auch Betriebe, die 2020 stark gewachsen sind, konnten wenig von der Härtefallhilfe profitieren, weil die Vorjahre 2019 und 2018 massgebend waren für die Berechnungen.

    Adresse für Fragen
    Unternehmen mit Fragen können sich weiterhin über haertefall@lu.ch melden. Zudem sind ab Mitte Juli Nachreichungen der Unterlagen für die Unterstützung des ersten Halbjahres 2021 möglich.

    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang
    Grafik: Härtefallgesuche im Kanton Luzern im Überblick (Stand 5. Juli 2021)
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    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement
    Telefon 041 228 55 39
    (erreichbar am Donnerstag, 8. Juli 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr)
     
     
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