Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat im Auftrag des Bundesrates Anpassungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und Strassenverkehrskontrollverordnung (SVZ) bei den Kantonen in Vernehmlassung gegeben. Anlass ist die Umsetzung der Motionen «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen».
Der Regierungsrat lehnt die Anpassungen in beiden Verordnungen in der vorgeschlagenen Form ab. Beide Vorlagen führen zu beträchtlichem Mehraufwand, namentlich für die Strassenverkehrsämter. Die Luzerner Regierung begrüsst zwar die Anliegen zugunsten von Berufsfahrerinnen und -fahrer, weist aber auf die wenig ausgereifte Regelung in der Vernehmlassungsvorlage hin.
Entschieden spricht sich der Regierungsrat gegen die vorgesehene Staatshaftung im VZV-Entwurf aus: «Es darf nicht sein, dass eine Behörde für ihre Entscheide aufgrund falscher Angaben von Dritten haftbar wird.»
AnhangVernehmlassungsantwort