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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
12. Juli 2021
 
 
Kantonale Abstimmungen im zweiten Halbjahr 2021
Der Regierungsrat hat am 9. Juli 2021 beschlossen, dass die Volksabstimmung über den Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) am 26. September und die Volksabstimmung über das neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz am 28. November 2021 durchgeführt wird.
 
 
Regierungsrat ist nicht einverstanden mit Änderungen der Verkehrszulassungs- und Strassenverkehrskontrollverordnung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat im Auftrag des Bundesrates Anpassungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und Strassenverkehrskontrollverordnung (SVZ) bei den Kantonen in Vernehmlassung gegeben. Anlass ist die Umsetzung der Motionen «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen».

Der Regierungsrat lehnt die Anpassungen in beiden Verordnungen in der vorgeschlagenen Form ab. Beide Vorlagen führen zu beträchtlichem Mehraufwand, namentlich für die Strassenverkehrsämter. Die Luzerner Regierung begrüsst zwar die Anliegen zugunsten von Berufsfahrerinnen und -fahrer, weist aber auf die wenig ausgereifte Regelung in der Vernehmlassungsvorlage hin.

Entschieden spricht sich der Regierungsrat gegen die vorgesehene Staatshaftung im VZV-Entwurf aus: «Es darf nicht sein, dass eine Behörde für ihre Entscheide aufgrund falscher Angaben von Dritten haftbar wird.»

Anhang
Vernehmlassungsantwort
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
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