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Mitteilung
16. Juli 2021
 
 
Schiffsfahrten sowie Wassersport auf dem Luzerner Teil des Vierwaldstättersees bis nächsten Montag verboten
Aufgrund der verschärften Hochwassersituation hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle weiteren Wassersportarten ab sofort bis und mit Montag, 19. Juli 2021, verboten.

Nachdem der Pegel des Vierwaldstättersees seit dem Vortag weiter gestiegen ist, hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) aufgrund der akuten Gefahrenlage ein Verbot für private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wasserportarten (inklusive Stand-Up-Paddling und dergleichen) auf dem Luzerner Teil des Sees ausgesprochen. Es gilt ab sofort bis kommenden Montag, 19. Juli, 24.00 Uhr. Ausgenommen vom Verbot sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer.

Bisher galt eine dringende Empfehlung, auf private Fahrten auf dem See zu verzichten, da der Wellenschlag die Schutzinstallationen in Mitleidenschaft ziehen und damit die Situation am Ufer zusätzlich verschärfen kann. Zusätzlich besteht Gefahr durch treibendes Schwemmgut. Nach dem weiteren Ansteigen des Seepegels hat sich das JSD entschlossen, ein befristetes Verbot zu erlassen – ähnlich wie es beispielsweise auch auf dem Bieler- und Thunersee seit Ausrufen der Gefahrenstufe 5 bereits in Kraft ist. Das Verbot erfolgt im Übrigen in Übereinkunft mit den anderen Anrainerkantonen des Vierwaldstättersees.

Aufruf zur Vorsicht der Luzerner Polizei
Die Luzerner Polizei weist auf die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit dem Hochwasser hin. Sie mahnt deshalb zur Vorsicht.
  • Betreiben Sie keinen «Katastrophentourismus»! Begeben sie sich nicht in Schadengebiete und so in unnötige Gefahr, um Bilder zu machen.
  • Halten Sie sich von Gewässern, besonders von Fliessgewässern fern, denn der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist äusserst gefährlich.
  • Halten Sie sich an die Anordnungen der Einsatzkräfte.
  • Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
  • Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen durch überflutete Strassen.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Zusammenhalt
    Anhang
    Allgemeinverfügung vom 16. Juli 2021 betreffend Verbot der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
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    Erwin Rast
    Information und Kommunikation
    Justiz- und Sicherheitsdepartement
    Telefon 041 228 57 83
    E-Mail erwin.rast@lu.ch
     
     
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