Medienmitteilung

Luzern, 19. Juli 2021

Wassersport und private Schifffahrten auf dem Luzerner Teil des Vierwaldstättersees wieder erlaubt

Seit gestern Sonntag entspannt sich die Hochwassersituation laufend. Die Anrainerkantone um den Vierwaldstättersee haben sich deshalb entschlossen, dass private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wassersportarten wieder erlaubt sind. Regierungsrat Paul Winiker mahnt dennoch zur Vorsicht.
 
Aufgrund der akuten Hochwasserlagen (Gefahrenstufe 5) haben die Kantone rund um den Vierwaldstättersee mit einer Allgemeinverfügung sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle Wassersportarten für die Dauer von Samstag, 17. Juli 2021, bis und mit Montag, 19. Juli 2021, untersagt. Mittlerweile hat sich die Hochwassersituation leicht entspannt und es ist absehbar, dass mit dem weiteren Absinken des Wasserstands sowie aufgrund der stabilen Wetterlage demnächst auch die Gefahrenstufe reduziert wird.
 
Die Sicherheitsdirektorin des Kantons Nidwalden und ihre Amtskollegen aus Luzern, Obwalden und Uri sowie der Regierungsrat des Kantons Schwyz sind aufgrund der positiven Entwicklung übereingekommen, das Verbot aller Wassersportaktivitäten auf dem See nicht zu verlängern. Regierungsrat Paul Winiker dankt allen Wassersportlerinnen und -sportlern für das Verständnis und das gute Einhalten dieser Massnahme. «Weiterhin ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten, tragen Sie Sorge zu sich und geben Sie Acht auf andere Seenutzer», sagt Regierungsrat Winiker. Wellenschläge am Ufer sollten vermieden werden und nach wie vor treibt viel Schwemmgut im Vierwaldstättersee.



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Erwin Rast
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