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Kurzmitteilung
23. Juli 2021
 
 
Gebäudesanierungen aufgrund von Hagelschäden: Kanton fördert energetische Massnahmen
Ende Juni 2021 fegte ein Unwetter über den Kanton Luzern. Insbesondere der Hagelschlag vom 28. Juni 2021 beschädigte zahlreiche Dächer und Fassaden von Gebäuden. Das Schadenausmass ist gross. In dieser schwierigen Situation will der Kanton Luzern nun aber auch die Chance nutzen und wählt ein pragmatisches Vorgehen, um die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gebäude bei einer nötigen Wiederinstandsetzung sogleich energetisch sanieren möchten, unterstützen zu können. Das Vorgehen hat der Kanton mit der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) abgestimmt. Der Totalschaden an der Gebäudehülle muss bei der GVL angemeldet sein, jedoch verzichtet der Kanton auf eine Gesuchseingabe vor Baubeginn. Der Fördersatz beträgt 40 Franken pro Quadratmeter. Die minimale Fördersumme liegt bei 1000 Franken respektive einer Mindestfläche von 25 Quadratmetern. Die Abschlussmeldung über die energetische Sanierung inklusive aller geforderten Unterlagen muss bis spätestens 30. Juni 2022 bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.

Dieser Sonderbeitrag ist nicht Teil des kantonalen Förderprogramms Energie und wird unabhängig davon an die Betroffenen entrichtet. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Finanziert wird der Sonderbeitrag aus eigenen Mitteln ohne Bundesbeiträge.
Anhang
Infoblatt «Kantonaler Sonderbeitrag für energetische Sanierungen Unwetterschäden Juni 2021»
 
 
Paul Hürlimann
Abteilungsleiter Energie und Immissionen
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 65 62
E-Mail paul.huerlimann@lu.ch
(erreichbar am Freitag, 23. Juli 2021, von 13.30 bis 14.30 Uhr)
 
 
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