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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
7. Juni 2023
 
 

Kanton Luzern stimmt Änderung der Asylverordnung zu

Der Kanton Luzern stimmt den Änderungen der Asylverordnung 3 und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen zu. Mit den Änderungen sollen die elektronischen Datenträger von Asylsuchenden bezüglich deren Identität, Nationalität und Reiseweg ausgewertet werden können, wenn dies nicht auf andere Weise festgestellt werden kann.
 
 

Die kantonale Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ist zustande gekommen

Am 22./25. Mai 2023 reichte das Initiativkomitee Unterschriften für eine kantonale Verfassungsinitiative mit dem Titel «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ein. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat die Unterschriften kontrolliert und stellt fest, dass die Initiative von 5’129 stimmberechtigten Luzernerinnen und Luzerner gültig unterzeichnet ist. Das Volksbegehren gilt damit als zustande gekommen. Mit der Initiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» wird verlangt, dass alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 16. Altersjahres abstimmen und wählen können. Die Wählbarkeit in eine Behörde soll wie bisher erst nach dem vollendeten 18. Altersjahr möglich sein. Der Regierungsrat hat das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement beauftragt, die Botschaft des Regierungsrates mit dessen Stellungnahme vorzubereiten. Dieser wird seine Stellungnahme zur Verfassungsinitiative zuhanden des Kantonsrates bis im Juni 2024 verabschieden.
 
 

Beschränkung bei der Zulassung von Arztpersonen

Die Kantone sind gemäss dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes verpflichtet, ab 1. Juli 2023 die Zulassung von Arztpersonen, die in Praxen und Spitälern ambulant zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein wollen, in mindestens einem medizinischen Fachgebiet oder einer Region auf eine Höchstzahl zu beschränken. Der Regierungsrat hat gestützt auf eingehende Analysen der Versorgungslage durch die Dienststelle Gesundheit und Sport entschieden, dass im Kanton Luzern eine Beschränkung zunächst nur für das Fachgebiet Angiologie gelten soll. Beschränkungen für weitere Fachgebiete sollen periodisch bei Vorliegen aktualisierter Datengrundlagen geprüft werden.
 
 

Regierungsrat beschliesst Änderung der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV; SRL Nr. 894b)

Der Kanton Luzern fördert die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von erwachsenen Personen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention. Neben stationären werden auch ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen von Kanton und Gemeinden mitfinanziert. Mit der Änderung der SEV konkretisiert der Regierungsrat die Organisation und Finanzierung von Beratung, Bedarfsabklärung und Kostenübernahme bei ambulanten Leistungen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
 
 
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