rawi News - 2020/1

Sie erhalten Informationen zu aktuellen Themen aus unseren Tätigkeitsbereichen Raumentwicklung, Baubewilligungen und Geoinformationen.

Inhalt

Prüfung Ortsplanungsrevision wird beschleunigt
Kanton Luzern stoppt mit Rückzonungsstrategie die Zersiedelung
Abteilung Geoinformation neu organisiert
Amtliche Vermessung: Erneuerte Grundlagedaten
Schwimmbecken ausserhalb Bauzonen
Wie gross darf das Barrique-Lager sein?
Auslauf bei jedem Wetter
Aus aktuellem Anlass

Prüfung Ortsplanungsrevision wird beschleunigt

Zahlreiche Gemeinden hatten ihre Ortsplanungsrevisionen in den letzten Jahren beim Kanton in der Vorprüfung. Mehr als 50 Gemeinden werden die entsprechenden Vorprüfungsverfahren beim Kanton in den nächsten Jahren auslösen. Die Bearbei-tungszeiten solcher Vorprüfungsverfahren sind in letzter Zeit stark angestiegen. Die Dienststelle rawi hat Massnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen.

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Kanton Luzern stoppt mit Rückzonungsstrategie die Zersiedelung

Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 mit grosser Mehrheit beschlossen, dass zu grosse Bauzonen reduziert werden müssen. Im Kanton Luzern betrifft dieser Entscheid 21 Gemeinden: Sie haben sogar bei einem Szenario mit hohem Bevölkerungswachstum zu grosse unüberbaute Bauzonen. Insgesamt 67 ha Bauland müssen deshalb in den nun anstehenden Ortsplanungen rückgezont werden. Der Kanton unterstützt und begleitet die Gemeinden bei dieser Aufgabe.

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Link Baurecht Rückzonung

Abteilung Geoinformation neu organisiert

Die Abteilung Geoinformation hat 2019 ihre Strategie erneuert und ihre Organisation per 1. Januar 2020 angepasst. Die Abteilung umfasst neu sechs Bereiche. Mit der neu ausgerichteten Strategie stellt sich die Geoinformation den aktuellen und künftigen Herausforderungen. Die Ressourcen sollen stärker auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden – insbesondere der Dienststellen und Gemeinden – ausgerichtet werden.

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Amtliche Vermessung: Erneuerte Grundlagedaten

Die Daten der amtlichen Vermessung (AV) liegen aktuell für rund 59% der Kantonsfläche im gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsstandard AV93 vor. Jedes Jahr werden im Rahmen von Erneuerungen einige Gemeinden auf diesen Standard aufgearbeitet. Danach stehen den Nutzerinnen und Nutzern aktuellere und genauere Grundlagedaten zur Verfügung. Im Jahr 2019 wurden vier Erneuerungsprojekte oder Ersterhebungen abgeschlossen, aktuell sind weitere 15 in Bearbeitung.

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Schwimmbecken ausserhalb Bauzonen

Eine Abkühlung an heissen Sommertagen tut gut. Bei der Planung von Schwimmbecken ausserhalb der Bauzone gilt es aber die Zonenkonformität zu beachten. Schwimmbecken in der Landwirtschaftszone werden gemäss Bundesgericht als nicht landwirtschaftlich notwendig erachtet und können nicht bewilligt werden. Zulässig sind saisonal aufgestellte Gartenpools von maximal 10 m² Fläche und 1,5 m Höhe. Alternativ bieten sich zur Abkühlung auch geeignete Weiher und Teiche an.

Merkblatt Neubau und Aufwertung von Weihern, Teichen und Tümpeln

Wie gross darf das Barrique-Lager sein?

In Zusammenarbeit mit Vertretern der Weinbaubranche und kantonalen Fachstellen stellt die rawi ein neues Merkblatt zur Verfügung, welches den Landwirten die Planung von erforderlichen Bauten für den Weinbau in Landwirtschaftszonen erleichtern soll. Das neue Merkblatt definiert hilfestellend die maximal möglichen Flächenwerte für Bauten wie z. B. Flaschen- und Barriquelager oder Verkaufs- und Degustationsräume.

Merkblatt Bauten für den Weinbau

Auslauf bei jedem Wetter

Equiden, z.B. Pferde und Esel, benötigen für ihre Gesundheit täglichen Auslauf. Die Tiere müssen jederzeit und unabhängig von Reiter/-in oder Halter/-in über Auslauf verfügen. Das neue Merkblatt legt gestützt auf die Raumplanungs- und Tierschutzgesetzgebung die minimal bzw. maximal möglichen Auslaufflächen dar, welche in der Regel angrenzend an den Stall zu erstellen sind. Die Bestimmungen gelten sowohl für die landwirtschaftliche wie auch hobbymässige Pferdehaltung.

Merkblatt Ausläufe für Equiden / Allwetterausläufe

Aus aktuellem Anlass

 

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