Mitteilung

5. Januar 2018

Gebäudeprogramm 2018 – jetzt profitieren

Die Zentralschweizer Kantone setzen das erfolgreiche Sanierungsprogramm für Gebäudehüllen 2018 fort. Sie stellen dafür rund 20 Millionen Franken bereit – finanziert aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe. Das letztjährige Gebäudeprogramm stiess in der Zentralschweiz auf grosses Interesse. Rund 1100 Projekte profitierten davon. Das sind fast 450 mehr als im Mittel der Vorjahre. Der Erfolg bestätigt die ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit des Programms.
 
Nachdem Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Rahmen des letztjährigen Gebäudesanierungsprogramms über 20 Millionen Franken Fördergelder abgeholt haben, wollen die Zentralschweizer Kantone den energetischen Gebäudesanierungen weiter Schub geben. Dank der erhöhten Förderbeiträge konnten 2017 rund 1100 Fördergesuche bewilligt werden. Das sind über 450 mehr als im Durchschnitt der Vorjahre. In den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden und Uri wurden die Fördermittel vollständig ausgeschöpft. «Dieser Erfolg bestätigt die Wirksamkeit des Förderprogramms. Das letztjährige Programm hilft zudem Aufträge in der Höhe von rund 100 Millionen Franken an lokale Gewerbetreibende auszulösen. Es profitieren also nicht nur die Hauseigentümer und Mieter, sondern die ganze Zentralschweiz. Das motiviert uns, diesen Weg weiterzuverfolgen», sagt Regierungsrat Urs Hürlimann, Baudirektor des Kantons Zug. Die Fördergelder stammen aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf die fossilen Brennstoffe Heizöl und Erdgas erhebt.
 
Anders als im letzten Jahr sind die Förderbeiträge von Kanton zu Kanton verschieden, da den Kantonen abhängig von ihrem kantonalen Förderbudget mehr oder weniger Bundesmittel zur Verfügung stehen. Während die Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri und Zug somit am letztjährigen Förderbetrag von 60 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmter Fläche festhalten, senken die Kantone Luzern und Schwyz den Förderbetrag auf 40 Franken. «Wir wollen auch 2018 wieder möglichst viele Sanierungsprojekte unterstützen, nachdem unsere Fördermittel 2017 bereits im November ausgeschöpft waren. In diesem Jahr steht dem Kanton Luzern ein Drittel weniger Fördergeld des Bundes zur Verfügung. Mit einem Förderbeitrag von 40 Franken können wir wieder eine hohe Zahl von Projekten fördern», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern.
 
Ob ein Gebäude energetisch sanierungsbedürftig ist und wie es optimal saniert werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus). Der «GEAK» ist die Energie-Etikette für Gebäude. GEAK-Experten beurteilen Gebäudehülle und Gebäudetechnik und ordnen das Gebäude zwischen «A» für sehr energieeffizient und «G» für wenig energieeffizient ein. Im Beratungsbericht werden bis zu drei Sanierungsvarianten bezüglich energetischem und finanziellem Einsparpotenzial abgebildet. Ab einem Förderbetrag für die Gebäudehülle von 10’000 Franken ist ein «GEAK Plus» obligatorisch. Dieser wird in den meisten Zentralschweizer Kantonen mit zusätzlichen Fördergeldern unterstützt.
 
Neben dem Gebäudeprogramm bieten 2018 alle Kantone weitere Fördermassnahmen an. «Mit der Sanierung der Gebäudehülle setzen wir dort an, wo Gebäude das grösste Energiesparpotenzial bieten. Besonders umfassende Sanierungen bekommen einen zusätzlichen Beitrag. Daneben soll aber auch der Einsatz erneuerbarer Energien, etwa Solaranlagen oder Wärmepumpen, gefördert werden», sagt Roger Nager, Baudirektor des Kantons Uri. Die verschiedenen Förderprogramme der Kantone (siehe Kasten unten) sind auf der Website der Zentralschweizer Energiefachstellen-Konferenz aufgeschaltet.
 

In vier Schritten zum Fördergesuch

 
1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen.
Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrem Kanton oder informieren Sie sich unter w w w. energie-zentralschweiz. ch.
2. Erstellen Sie einen «GEAK Plus»
Ob bei Ihrem Gebäude eine energetische Sanierung ansteht und wie es optimal saniert werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus». Dieser wird von den meisten Zentralschweizer Kantonen gefördert. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie unter w w w. geak. ch.
3. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson.
Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Nutzen Sie für Ihr Sanierungsprojekt die Empfehlungen des «GEAK Plus».
4. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein.
Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchportal Ihres Kantons. Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist ein «GEAK Plus» zwingend. Alle Details und ein Erklärvideo für die Eingabe finden Sie unter w w w. energie-zentralschweiz. ch.
Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Nach der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit (Kanton Uri: drei Jahre), um die Sanierung abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.

 

Übersicht Förderprogramme 2018 der Zentralschweizer Kantone

 
In allen Kantonen
•Förderung von Wärmedämmungen an der Gebäudehülle
 
Kanton Luzern
•Automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung
•Thermische Solaranlagen
•Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie‐Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus»
 
Kanton Nidwalden
•Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
•Luft-Wärmepumpen
•Erdsonden-Wärmepumpen
•Anschluss an ein Wärmenetz
•Thermische Solaranlagen
•Neubau oder Ersatzneubau mit Minergie-P-Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus»
 
Kanton Obwalden
•Stückholzfeuerungen
•Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
•Luft-Wärmepumpen
•Erdsonden-Wärmepumpen
•Anschluss an ein Wärmenetz
•Thermische Solaranlagen
•Umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK
•Neubau oder Ersatzneubau mit Minergie-P-Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus» (wenn nicht für Gebäudeprogrammbeitrag erstellt)
 
Kanton Schwyz
•Stückholzfeuerungen
•Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
•Automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung
•Luft-Wärmepumpen
•Erdsonden-Wärmepumpen
•Anschluss an ein Wärmenetz
•Thermische Solaranlagen
•Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie‐Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus»
 
Kanton Uri
•Stückholzfeuerungen
•Automatische Holzfeuerungen
•Luft-Wärmepumpen beim Ersatz von Elektroheizungen
•Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen
•Anschluss an ein Wärmenetz
•Thermische Solaranlagen
•Bonus Gesamtenergieeffizienz mit Minergie oder Minergie-P
•Neubau oder Ersatzneubau mit Minergie-P-Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus»
•Betriebsoptimierungen oder Zielvereinbarungen (Kosten für erstes Vertragsjahr)
•Ersatz automatische Holzheizung durch Fernwärme oder Wärmepumpe
•Ersatz Stückholzheizung durch automatische Holzheizung Fernwärme oder Wärmepumpe
•Minergie oder Minergie A Zertifizierung
•Photovoltaik-Anlagen
•Elektroboiler-Ersatz durch Warmwasseranbindung oder Wärmepumpenboiler
 
Kanton Zug
•Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie‐Zertifikat
•Erstellung von «GEAK Plus»

Anhang
Fyler zum Gebäudeprogramm 2018
Video zum Gebäudeprogramm

Kontakt

Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Kanton Luzern
Telefon 041 228 50 41
robert.kueng@lu.ch
 
Regierungsrat Roger Nager
Baudirektor Kanton Uri
Telefon 041 875 26 00
roger.nager@ur.ch
 
Regierungsrat Urs Hürlimann
Baudirektor Kanton Zug
Telefon 041 728 53 01
urs.huerlimann@zg.ch