Mitteilung

1. Februar 2018

Luzerner Steuersoftware steht zum Download bereit

In den nächsten Tagen erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2017. Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung werden keine mehr verschickt. Die Software für die elektronische Steuererklärung 2017 steht ab sofort zum Download bereit. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung kann online verlängert werden. Die Steuererklärungen können online eingereicht werden.
 
Ab dem 5. Februar 2018 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2017 verschickt. Vier von fünf Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Die Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit.
 
Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder ausdrucken und per Post einreichen. Im Video wird erklärt, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling. Letztes Jahr haben bereits rund 20 Prozent der Steuerpflichtigen die Steuererklärung auf diese Art eingereicht.
 
Mit dem eFiling kann die Steuererklärung mit den notwendigen Beilagen (Belege wie Lohnausweise, Bescheinigungen Säule 3a, Depotauszüge etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Dazu identifizieren sich die Steuerpflichtigen mit dem auf ihren persönlichen Steuerunterlagen aufgedruckten Zugangscode. Die Vorteile für die Kundschaft: Ein Knopfdruck und die Steuererklärung ist eingereicht – kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten. Und auch die Steuerbehörde profitiert: keine Medienbrüche, keine Porto- und Scanningkosten. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag, damit Papierberge schwinden.
 
Die Steuererklärung auf Papier einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann jedoch auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform an das Scan-Center gesandt werden – ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Der Film «Steuer+Erklärung – Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung.
 
Kein Versand von Wegleitungen zur Steuererklärung
Dieses Jahr erhalten jene Steuerpflichtigen, welche bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, keine Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung mehr. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der letzten Steuererklärung finden sich nun als Information auf dem zugestellten Informationsblatt. Wer auf eine Wegleitung angewiesen ist, kann jene vom letztem Jahr konsultieren oder ein gedrucktes Exemplar beim Gemeindesteueramt beziehen. Selbstverständlich steht die aktuelle Wegleitung auch als Download zur Verfügung.
 
Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung elektronisch ausfüllen, steht die Wegleitung in der Software zur Verfügung.
 
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Wenn nötig können die Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern. Mit dem QR-Code ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Website zur Fristerstreckung möglich.
 
Neue Abgabe Altlastensanierung (Sonderabgabe USV)
Der Kantonsrat hat die Einführung einer Sonderabgabe Altlastensanierung mit Wirkung ab 1. März 2017 beschlossen. Diese wird gemäss Umweltschutzverordnung (USV) von allen natürlichen und juristischen Personen mit der Rechnung des Steuerjahres erhoben und soll die Kosten der Sanierung der durch Abfälle belasteten Standorte decken, soweit diese nicht dem Verursacher oder der Verursacherin angelastet werden können. Die Sonderabgabe USV beträgt 12 Franken pro steuerpflichtige Person und Jahr. Für das Jahr 2017 jedoch 10 Franken, weil die Abgabe erst ab 1. März 2017 geschuldet wird. Bei Ehepaaren und bei Paaren in eingetragenen Partnerschaften wird die Sonderabgabe USV pro Ehegatte bzw. Partner/in erhoben.
 
Anhang
Download der Steuersoftware

Kontakt

Dr. Hansruedi Buob
Dienststelle Steuern
Telefon 041 228 56 45
hansruedi.buob@lu.ch
 
Hotline (nur für technische Fragen)
Telefon 041 228 57 00
(bis 31. Mai 2018: Montag - Freitag 08.30 -12 Uhr und 13 - 17 Uhr)
dst.hotline@lu.ch
 
Für steuerrechtliche Fragen sind die Gemeindesteuerämter zuständig.