Mitteilung

29. Juni 2020

Anrechenbare Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen zur AHV wird erhöht

Luzernerinnen und Luzerner, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, konnten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bislang höchstens 141 Franken pro Tag als Heimtaxe anrechnen lassen. Der Regierungsrat hat beschlossen, diesen Betrag rückwirkend auf den 1.1.2020 auf 179 Franken zu erhöhen. Damit wird den Anforderungen ans Bundesrecht Genüge geleistet und der Kostenentwicklung der letzten Jahre bei einem Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim Rechnung getragen.
 
Die vollständige Mitteilung des Kantons Luzern, des Verbandes der Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern finden Sie hier.
 
Anhang
Mitteilung

Kontakt

Erwin Roos
Departementssekretär
Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 83
(erreichbar am Montag, 29. Juni 2020, 9 – 10 Uhr)
 
Markus Kronenberg
Gemeindeammann Eschenbach, Vorstandsmitglied
und Leiter des Bereichs Finanzen des VLG
Telefon 079 331 97 89
(erreichbar am Montag, 29. Juni 2020, 9 – 10 Uhr)
 
Martin Merki
Sozialdirektor der Stadt Luzern
Telefon 041 208 81 32
(erreichbar am Montag, 29. Juni 2020, 9 – 10 Uhr)