Medienmitteilung

1. April 2015

Ausschreibung Werkbeiträge für Kulturschaffende im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern fördert Kulturschaffende durch Beiträge, die jährlich im Rahmen von Wettbewerben vergeben werden. Die diesjährigen Werkbeiträge werden in den vier Sparten «Rock/Pop/Elektro/HipHop», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» und «Design» ausgeschrieben.
 
Die Werkbeiträge des Kantons Luzern sollen Kulturschaffenden eine finanzielle Hilfe bieten, um ein Projekt oder ein Werk auszuarbeiten. Ziel der Beiträge ist die Weiterentwicklung von Projekten und der künstlerischen Tätigkeit.
 
Die Wettbewerbskommission des Kantons Luzern hat sich bei der Ausschreibung 2015 für folgende vier Sparten entschieden: «Rock/Pop/Elektro/HipHop», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» und «Design». Für Werkbeiträge stehen den vier Jurys dieses Jahr total 250‘000 Franken zur Verfügung. Die Höhe der einzelnen Beiträge beträgt zwischen 15'000 und 30'000 Franken. Abgabetermin der Dossiers ist der 27. Juli 2015.
 
Die Sparten «Freie Kunst» und «Design» werden zweistufig juriert. In der ersten Runde wählt die Jury anhand von Dossiers sechs bis acht Positionen aus. Anlässlich der zweiten Runde werden Originalarbeiten beurteilt und die Werkbeiträge vergeben. Diese Originalarbeiten sind vom 1. bis 15. November 2015 in der Kunstplattform «akku» in Emmenbrücke ausgestellt.
 
Theater und Tanz sind wichtige Fördergebiete – gerade auch im Hinblick auf den Aufbau einer starken Freien Szene, wie dies im Planungsbericht über die Kulturförderung vorgesehen ist. Deshalb gelangt diese Sparte auch 2015 erneut in die Ausschreibung. Bis anhin waren Stadt und Kanton Luzern für die Werkbeiträge zuständig. Seit diesem Jahr übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Ausschreibung und Vergabe der Preisgelder.
 
Weitere Informationen: w w w. werkbeitraege. ch

Kontakt

Dr. Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern
Tel. 041 228 64 96 (erreichbar am 1. April von 13.30 - 14.30 Uhr)
karin.pauleweit@lu.ch