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Mitteilung
3. Mai 2021
 
 
Neue gesetzliche Grundlage für die Luzerner Kulturbetriebe und ein Betriebskonzept für das Luzerner Theater
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zum Kantonalen Kulturförderungsgesetz vor. Darin wird die Aufteilung der Finanzierung des Zweckverbandes zwischen dem Kanton Luzern und der Stadt ab 2023 neu geregelt. Gleichzeitig präsentierte die Stiftung Luzerner Theater das Konzept für das neue Gebäude und den Betrieb des Theaters.

Gemeinsam traten Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Luzerns Stadtpräsident Beat Züsli und Birgit Aufterbeck Sieber, Präsidentin der Stiftung Luzerner Theater (LT) vor die Medien, um die nächsten Schritte bei der Finanzierung der Grossen Kulturbetriebe vorzustellen und über das Konzept der Stiftung LT für den künftigen Theaterbetrieb zu informieren. Von kantonaler Seite her geht es um die Botschaft zum Kulturförderungsgesetz, die der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat. Daneben liegt nun das Konzept für das neue Luzerner Theater vor, das die konkrete Ausgestaltung eines Ganzjahres-Betriebs und die räumlichen Anforderungen für die künftige Kulturinstitution präsentiert. Seitens Stadt steht als nächstes der Architekturwettbewerb für das neue Luzerner Theater an.

Neuer Kostenteiler Zweckverband Grosse Kulturbetriebe
Das Kulturförderungsgesetz ist die Grundlage für die Finanzierung der Grossen Luzerner Kulturbetriebe Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Lucerne Festival und Verkehrshaus der Schweiz. Hauptpunkte der vorgeschlagenen Änderungen betreffen den neuen Finanzierungsschlüssel für die Betriebsbeiträge an die grossen Luzerner Kulturbetriebe.
Im vergangenen Jahr fand dazu eine breite Vernehmlassung statt. Deren Ergebnisse wurden in die vorliegende Botschaft über den neuen Kostenteiler Zweckverband Grosse Kulturbetriebe aufgenommen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die Gesetzesänderung und für die Regelung zu den anstehenden Investitionskosten aus. Positiv bewerten sie neben der Entlastung des kantonalen Budgets auch die resultierende Planungssicherheit für Kulturorganisationen, Kulturschaffende und Gemeinden. Der Regierungsrat legt die entsprechende Botschaft nun dem Kantonsrat zur Beratung vor, Kulturdirektor Marcel Schwerzmann informierte über die wichtigsten Änderungen.

Ab 2023 soll somit der Schlüssel für die Finanzierung der Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen schrittweise angepasst werden, bis er das Verhältnis von 60 Prozent zulasten des Kantons und 40 Prozent zulasten der Stadt erreicht. Die Finanzierung allfälliger zukünftiger Investitionsbeiträge für Infrastrukturprojekte bei den Kulturinstitutionen werden von Fall zu Fall im Zweckverband ausgehandelt. Die anstehenden Investitionen beim Luzerner Theater werden von der Stadt, diejenigen beim Verkehrshaus der Schweiz vom Kanton mitgetragen. Regierungsrat Schwerzmann erläutert: «Durch diese neue Regelung des Finanzierungsschlüssels wird der Kanton bei den Betriebsbeiträgen an den Zweckverband ab dem Jahr 2025 um rund 2,87 Millionen Franken jährlich entlastet.» Diese Mittel wurden bereits mit dem letztjährigen Finanzplan in die Staatskasse zurückgeführt. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, diese Mittel erneut für die Institutionen im Zweckverband zu verwenden. Insbesondere ist er bereit, die im Betriebskonzept des neuen Luzerner Theaters vorgesehene Aufstockung der Betriebsmittel um maximal 10 Prozent mitzutragen. Das Bildungs- und Kulturdepartement wurde beauftragt, die Einhaltung dieser Limite durchzusetzen.

Aufgrund des künftig geltenden Kostenteilers und der damit verbundenen grösseren Mitverantwortung der Stadt Luzern wird die Organisation des Zweckverbandes ebenfalls angepasst. So sollen Kanton und Stadt künftig mit gleich vielen Delegierten vertreten sein, und ein alternierender Vorsitz geschaffen werden. Dennoch zahlt der Kanton mit dem neuen Finanzierungsschlüssel immer noch 60 Prozent der direkten Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen. In einer Brutto-Betrachtung, die die heute von der Stadt finanzierten Infrastrukturkosten berücksichtigt, beträgt der Schlüssel neu 50 / 50.

Regionale Kulturförderung: Vertiefte Abklärungen
Von einer Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur definitiven Umsetzung der regionalen Projektförderung, wie in der Vernehmlassungsbotschaft «Neugestaltung Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» vom 23. März 2020 vorgesehen, wird vorläufig abgesehen. Das teilweise erheblich erklärte Postulat P 294 von Helene Meyer-Jenni über die Förderung und die Sicherung der regionalen Kulturförderung im RKK-Perimeter führt zur Notwendigkeit einer vertieften Abklärung über geforderte kantonale Beiträge an Kulturinstitutionen in den Regionen in Zusammenarbeit mit den vier regionalen Entwicklungsträgern LuzernPlus, Luzern WEST, Sursee-Mittelland, Idee Seetal sowie der Regionalkonferenz Kultur (RKK). Mit einem Ergebnis aus den Gesprächen kann frühestens Ende 2021 gerechnet werden.

Neues Luzerner Theater: Begegnungsort für alle
Das Luzerner Theater ist das älteste produzierende Mehrspartenhaus in der Zentralschweiz. Das Theatergebäude an der Reuss wurde 1839 eröffnet und seither mehrmals umgebaut und saniert. In einigen Jahren wird eine Totalsanierung für rund 50 bis 80 Millionen Franken nötig sein. Nach umfassenden Abklärungen und der Abwägung aller Vor- und Nachteile favorisieren der Stadtrat und Regierungsrat wie auch das Theater selbst einen Neubau anstelle einer Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Das Neue Luzerner Theater soll ein professionelles Mehrspartenhaus bleiben, wobei ein Akzent auf dem Musiktheater liegt. Es soll am heutigen Standort Theaterplatz bleiben.
Die Stiftung Luzerner Theater, vertreten durch ihre Präsidentin Birgit Aufterbeck, präsentierte das Betriebskonzept mit den Eckwerten für eine künftige Nutzung, Raumgestaltung und Planrechnung. So ist vorgesehen, das neue Theatergebäude als «Begegnungsort für alle» mit einem Restaurant zu konzipieren und einmalig für die Schweiz einen Ganzjahresbetrieb anzubieten. «Wir wollen möglichst vielen Menschen aller Generationen den Zugang zur darstellenden Kunst erleichtern, auch und gerade im Sommer», sagte Birgit Aufterbeck. Dazu will das Luzerner Theater ein reichhaltiges, abwechslungsreiches und kontinuierliches Angebot aller darstellenden Künste Oper, Schauspiel und Tanz anbieten – die auch dank nachhaltiger Kooperationen mit internationalen, nationalen und regionalen Kulturpartnern vielfältig ausgestaltet werden kann. Zentral ist ein grosser Aufführungssaal mit einer herausragenden Akustik. Vorgesehen ist weiter, dass die Räumlichkeiten nebst der Nutzung durch Theaterschaffende und Kulturpartner auch für wirtschaftliche und gesellschaftliche Anlässe offen sein sollen.

Nächster Schritt: Architekturwettbewerb
Für die Vorbereitung, Ausschreibung und Durchführung des Architekturwettbewerbs für einen Theater-Neubau wurde Ende 2019 eine Projektierungsgesellschaft unter dem Vorsitz der Stadt Luzern gegründet, in welcher neben dem Kanton Luzern auch die übrigen relevanten Partner eingebunden sind. Das vorgestellte Betriebskonzept bildet die Grundlage für den Architekturwettbewerb. Stadtpräsident Beat Züsli skizzierte die nächsten Schritte: «Der Projektzeitplan sieht im Herbst 2021 den Beginn des Architekturwettbewerbs vor. Stimmt der Grosse Stadtrat bzw. die Stimmberechtigten der Stadt Luzern den daraufhin folgenden Vorlagen zur Projektierung und zur Realisierung zu, soll ab 2026 gebaut werden.» Mit der Eröffnung des Neuen Luzerner Theaters wäre Ende 2028 zu rechnen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
    Anhang
    Zur Botschaft Kulturförderungsgesetz
    Betriebskonzept Luzerner Theater
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    Koordination Medienanfragen
    Regula Huber
    Leiterin Kommunikation
    Bildungs- und Kulturdepartement
    Telefon 041 228 64 86
    E-Mail regula.huber@lu.ch
     
     
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