Medienmitteilung

23. Juni 2016

Erneut deutlich weniger Geld aus dem NFA für den Kanton Luzern

Für 2017 erhält der Kanton Luzern erneut massiv weniger Geld aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA). Gegenüber dem Jahr 2016 fliessen nochmals insgesamt rund 63,4 Millionen Franken weniger Mittel in die Luzerner Staatskasse. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass der Kanton Luzern an Ressourcenkraft gewonnen hat. Der Luzerner Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass der entsprechende Fehlanreiz im NFA-Modell bei der nächsten Revision behoben wird.
 
Der Bund hat die NFA-Zahlungen für das Jahr 2017 bekannt gegeben. Die Ausgleichszahlungen an den Kanton Luzern reduzieren sich noch einmal massiv, um 63,4 Millionen Franken auf noch 189,8 Millionen Franken. Im Jahr 2015 waren es noch 332,2 Millionen Franken, welche der Kanton Luzern aus dem NFA erhielt. Bereits 2016 musste eine Reduktion um 78,9 Millionen Franken auf 253,3 Millionen Franken verkraftet werden. Gegenüber 2015 resultiert also innerhalb von nur zwei Jahren eine Reduktion der NFA-Zahlungen um rund 43 Prozent.
 
Steuerstrategie ist zielführend
Die massiven Mindererträge sind eine Folge des gestiegenen Ressourcenpotenzials. Als Bemessungsgrundlage für die NFA-Zahlungen des Bundes gelten die Jahre 2011-2013. Dabei hat der Kanton Luzern, im Vergleich zum nationalen Durchschnitt, wesentliche Fortschritte erzielt, gerade im Steuerbereich Juristische Personen:
 
 
Der kantonale Ressourcenindex hat sich seit 2011 kontinuierlich verbessert, nämlich von 74,1 auf aktuell 86,9 Punkte. Die Mehreinnahmen bei den Steuern reichen aber nicht aus, um die sinkenden Zahlungen aus dem NFA zu kompensieren. Dies wird erst der Fall sein, wenn der Indexwert auf 90 Punkte steigt, weshalb ein Festhalten an der Steuerstrategie von entscheidender Bedeutung ist.
 
Luzern fordert Anreizsystem für aktive Kantone
Der Kanton Luzern fordert, dass mit dem dritten Wirkungsbericht beim NFA ein Anreizsystem eingebaut wird, damit Kantone, die sich aktiv verbessern und damit die Geberkantone entlasten, belohnt statt bestraft werden. Beim aktuellen System profitieren nicht einmal die Geberkantone von den Fortschritten Luzerns. Stattdessen erhalten die anderen Nehmerkantone zusätzlich jene Mittel, die dem Kanton Luzern gestrichen werden.
 
Grosse Budgetherausforderungen
Der Regierungsrat hat einen Teil der Entwicklung bei den NFA-Erträgen kommen sehen und im Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019 (AFP) Mindererträge eingestellt, allerdings nicht in diesem Ausmass. Er hat sich in seiner Planung auf die Daten der BAKBASEL Economics AG gestützt, welche im Auftrag des eidgenössischen Finanzdepartementes und der Kantone die Prognosen erstellt. BAKBASEL schätzte die NFA-Zahlungen um 37,3 Millionen Franken höher, als sie nun effektiv ausfallen. Die neue Ausgangslage stellt für den laufenden Budgetprozess 2017 eine enorme Herausforderung dar.
 
Beschränkte Möglichkeiten zur Ausfallkompensation
Im Rahmen des KP 17 will der Kanton von 2017 bis 2019 jährlich rund 110 Millionen Franken nachhaltig einsparen. Die Ertragseinbussen beim NFA vergrössern den Handlungsbedarf nun noch einmal. Um die Ausfälle auffangen zu können, bieten sich als Optionen die temporäre Aussetzung der Schuldenbremse, die temporäre Senkung der Transferaufwände, weitere Einsparungen oder eine Steuerfusserhöhung an. Lediglich ein Teil der Ausfälle kann über ordentliche Mehrerträge bei den natürlichen und juristischen Personen sowie bei den Anteilen an der direkten Bundessteuer kompensiert werden. Wegen des ohnehin massiven Sparvolumens lassen sie sich nicht einfach mit zusätzlichen Sparmassnahmen kompensieren. Der Regierungsrat wird das weitere Vorgehen noch vor der Sommerpause besprechen.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungsrat Marcel Schwerzmann
    Tel. 041 228 55 41 (erreichbar 23. Juni 2016 ab 15.00 Uhr)
    marcel.schwerzmann@lu.ch