Mitteilung

8. Mai 2017

Berufsbildung: Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen stärkt Unterrichtstätigkeit

Der Berufsauftrag von Berufsschullehrpersonen genügt den heutigen Anforderungen an den Unterricht nicht mehr. Er wird deshalb auf das neue Schuljahr hin angepasst. Einerseits erhält die Unterrichtstätigkeit mehr Gewicht, andererseits ermöglicht das neue Instrument eine transparente Planung der restlichen Tätigkeitsfelder.
 
Der berufliche Auftrag der Lehrpersonen der Berufsbildung des Kantons Luzern aus dem Jahr 2008 wird den heutigen Unterrichtsanforderungen angepasst. Ein Projektteam der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) und des Verbands der Luzerner Berufsschullehrpersonen (BCH) hat gemeinsam einen neuen Berufsauftrag ausgearbeitet, der mehr Gewicht auf die Unterrichtstätigkeit legt. Der neue Auftrag ist die verbindliche Grundlage für die Berufsausübung der Lehrpersonen und tritt auf Schuljahr 2017/2018 in Kraft.
 
Stärkung des Tätigkeitsfeldes Unterricht
Grundsätzlich wurde der berufliche Auftrag vereinfacht. Er enthält neu die drei Tätigkeitsfelder «Unterricht», «Evaluation und Weiterbildung» sowie «Zusammenarbeit und Schulentwicklung». Das Tätigkeitsfeld «Unterricht» wurde mit der zusätzlichen Lektion, die im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 beschlossen wurde, verstärkt. Dieses entspricht neu 88 statt wie bisher 85 Prozent der Jahresarbeitszeit (1709 von insgesamt 1941,75 Stunden). Das Tätigkeitsfeld «Evaluation und Weiterbildung» wird zu Gunsten der Harmonisierung mit den anderen Bildungsstufen auf 5 Prozent reduziert, die Arbeitszeit für «Zusammenarbeit und Schulentwicklung» wurde auf 7 Prozent festgelegt.
 
Transparente Planung
Die Führungskräfte vor Ort erhalten mit dem neuen Berufsauftrag ein verbindliches und praktikables Führungsinstrument, das auch eine transparente Planung ermöglicht. Lehrpersonen und Führungskräfte können damit dokumentieren, wie die 12 Prozent Arbeitszeit ausserhalb der Unterrichtstätigkeit eingesetzt werden. Zudem werden neu einzelne Themen wie Umgang mit Unterrichtsausfall, Anwesenheitstage oder Entschädigungen im Rahmen vom Qualifikationsverfahren geregelt. So werden geleistete Arbeiten im schulischen Qualifikationsverfahren nicht mehr separat entschädigt, sondern einheitlich im Rahmen der Arbeitszeit abgegolten.
 
Tragbare und faire Lösung für die Zukunft
Dank der konstruktiven Zusammenarbeit der DBW mit dem BCH Luzern konnte eine tragbare und faire Lösung für die Zukunft entwickelt werden. «Aus unserer Sicht ist der neue Berufsauftrag ein Kompromiss zwischen den Ansprüchen der DBW und den Erwartungen der Lehrpersonen. Gerade vor dem Hintergrund der permanenten Diskussionen um Arbeitsbedingungen ist ein verbindlicher Rahmen wichtig. Dafür bildet der neue Berufsauftrag eine angemessene Grundlage», ist Benno Wey, Präsident des BCH, überzeugt. «Der neue Berufsauftrag dient den Lehrpersonen der Berufsfachschulen, den direkten Vorgesetzten und den Schulleitungen als praktikables, effektives, und transparentes Instrument für die vielfältige Arbeit im Schulalltag», erklärt Christof Spöring, Leiter der DBW.
 
Anhang
Broschüre: Beruflicher Auftrag der Lehrpersonen der Berufsbildung Luzern

Kontakt

Christof Spöring
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel. 041 228 69 56 (erreichbar am 8. Mai 2017, 11 bis 12 Uhr)
christof.spoering@lu.ch
 
Benno Wey
Präsident BCH
Tel. 078 812 34 53 (erreichbar am 8. Mai 2017, 10 bis 12 Uhr)
benno.wey@edulu.ch