Mitteilung

12. März 2020

Kanton Luzern informiert über Chlorothalonil-Rückstände im Grund- und Trinkwasser

Der Kanton Luzern hat in seinem Grund- und Trinkwasser erhöhte Werte von zwei Abbauprodukten des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil nachgewiesen. Betroffene Trinkwasserversorger sind nun angehalten, entsprechende Massnahmen zu treffen. Trotzdem bleibt das Luzerner Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel.
 
Im Sommer 2019 hat der Bund infolge neuer Erkenntnisse aus der EU das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil auf seine Risiken hin neu beurteilt und per 1. Januar 2020 verboten. Der Kanton Luzern hat seither seine Grundwasserfassungen und das Trinkwasser auf Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte überprüft und festgestellt, dass die Höchstwerte verschiedentlich überschritten wurden. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat 230 Trinkwasserversorger im Kanton Luzern im Februar 2020 mit einem Schreiben informiert. Darin wurden sie auf die aktuelle Situation bei den Rückständen von Chlorothalonil und seinen Abbaustoffen im Trinkwasser sowie auf die Wahrnehmung der Selbstkontrolle und auf weiterführende Informationsquellen hingewiesen.
 
Grundwasser mit Chlorothalonil belastet
Die Qualität des Grundwassers wird durch die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) in Zusammenarbeit mit dem Bund untersucht. Mit den bisherigen Messungen Ende 2019 und Anfang 2020 wurde festgestellt, dass die Anforderungswerte für ein als R471811 bezeichnetes Abbauprodukt von Chlorothalonil im Grundwasser teilweise überschritten werden. Dies trifft vor allem auf Grundwasservorkommen in Gebieten zu, in denen verbreitet Ackerbau und Obstbau betrieben wird. Vorkommen in Gebieten, in denen Grünlandnutzung oder Wald dominieren, sind weniger betroffen. Das gleiche gilt für Grundwasservorkommen mit hoher Erneuerungsrate durch Flusswasser wie entlang der Reuss oder der Kleinen Emme. Da Chlorothalonil im Boden nur langsam abgebaut wird, ist damit zu rechnen, dass trotz Anwendungsverbot die Belastung des Grundwassers mit Abbauprodukten noch Jahre oder Jahrzehnte dauern wird.
 
Trinkwasser, das aus Grundwasser gewonnen wird, ebenfalls belastet
Da das Grundwasser in vielen Luzerner Gemeinden für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, sind Rückstände derartiger Pflanzenschutzmittel auch für Konsumentinnen und Konsumenten von Bedeutung. Im Kanton Luzern überwacht die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz die Qualität des Trinkwassers. Im Trinkwasser von rund zehn Gemeinden wurden im Jahr 2019 erhöhte Werte des Abbauproduktes Chlorothalonilsulfonsäure festgestellt. In fast allen Fällen konnten die betroffenen Trinkwasserversorgungen bereits Massnahmen treffen, um das Problem zu beheben. Seit diesem Jahr gilt zudem ein neuer Höchstwert für das Abbauprodukt R471811. Aufgrund der vorliegenden Hinweise vom Grundwasser und der ersten Resultate von Trinkwasserproben ist zu vermuten, dass damit die Zahl betroffener Trinkwasserfassungen deutlich steigen wird.
 
Luzerner Trinkwasser ist weiterhin uneingeschränkt konsumierbar
Trotz des zu erwartenden häufigen Nachweises von R471811 bleibt das Luzerner Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel. Es kann weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden. Der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter ist nicht toxikologisch begründet. Beim Konsum von solchem Wasser besteht also keine Gefahr für die Gesundheit. Der Höchstwert wurde nach dem Vorsorgeprinzip festgelegt und hat den Zweck, derartige Pflanzenschutzmittelrückstände auf ein Mindestmass zu reduzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch langfristig kein Risiko für die Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt besteht. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Trinkwasserversorgungen bei Höchstwertüberschreitung Massnahmen treffen, mit welchen der Gehalt im Trinkwasser reduziert wird. Wenn hierfür Möglichkeiten bestehen, die mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar sind – beispielsweise das Sperren einzelner Fassungen oder das Mischen mit unbelastetem Wasser – müssen diese zeitnah ergriffen werden. Die vermehrten Überschreitungen beim Abbauprodukt R471811 erschweren diese Massnahmen und machen längerfristige Lösungen nötig. Dabei kann beispielsweise die Erschliessung neuer, unbelasteter Wasservorkommen oder die Vernetzung von Trinkwasserversorgungen bzw. der Bezug des Trinkwassers aus einer Nachbargemeinde eine wichtige Rolle spielen. Am wichtigsten bleibt aber grundsätzlich der Schutz der Ressource Wasser, wozu das Verbot von Chlorothalonil ein wichtiger Beitrag war.
 
Wasser hat hohe Priorität
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat bisher rund 200 Trinkwasserproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Sie wird diese Kontrollen verstärkt weiterführen und bei Abweichungen die betroffenen Trinkwasserversorgungen unterstützen und begleiten. Das Grundwasser als wichtigste Ressource für die Trinkwassergewinnung wird von der Dienststelle Umwelt und Energie verstärkt untersucht. Der Schutz des Grundwassers und eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers haben für den Kanton Luzern hohe Priorität.
 
Eine Zusammenstellung nützlicher Informationsquellen aus den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser und Landwirtschaft finden Sie hier.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität

Kontakt

 
Auskunft zu Trinkwasser:
Dr. Silvio Arpagaus
Kantonschemiker
Leiter Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Telefon 041 248 84 03
silvio.arpagaus@lu.ch
(erreichbar am 12.03.2020 von 13.00 bis 15.00 Uhr)
 
Auskunft zu Grundwasser:
Werner Göggel
Abteilungsleiter Gewässer & Boden
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 60 57
werner.goeggel@lu.ch
(erreichbar am 12.03.2020 von 13.00 bis 15.00 Uhr)