Mitteilung

7. Juli 2020

Kanton verlängert Ausfallentschädigung im Kulturbereich

Der Kanton Luzern unterstützt die Kulturschaffenden und Kulturbetriebe mit zusätzlichen Geldern für deren finanzielle Verluste infolge der Corona-Pandemie. Der Regierungsrat hat für die Ausfallentschädigung im Kulturbereich zusätzliche 2,7 Millionen Franken bewilligt.
 
Bereits im April hat der Regierungsrat rund 5,8 Millionen Franken für den Kultursektor gutgeheissen, um die coronabedingten finanziellen Ausfälle der Luzerner Kulturbetriebe und Kulturschaffenden abzufedern. Dies gestützt auf die COVID-Verordnung Kultur des Bundes. Der Bund stellte den Kantonen insgesamt 145 Millionen und für den Kanton Luzern 5,8 Millionen für die Ausfallentschädigungen zur Verfügung, unter der Bedingung, dass die Kantone dieselbe Summe bereitstellen. Am 13. Mai 2020 verlängerte der Bundesrat die COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September 2020. Die Geltungsdauer für Absagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen erstreckt sich neu nun bis zum 31. Oktober 2020. Mitte Juni konnte der Bund die Mittel für Ausfallentschädigungen um 50 Millionen erhöhen und davon dem Kanton Luzern 2,7 Millionen zur Verfügung stellen, unter denselben Voraussetzungen der Verdoppelung durch Luzern wie beim ersten Angebot.
 
Acht Monate Unterstützung statt nur vier
Diese Änderung der COVID-Verordnung Kultur hat einen massiven Einfluss auf die Ausfallentschädigungen. Kulturdirektor Marcel Schwerzmann rechnet vor: «Es müssen nicht mehr nur finanzielle Verluste für vier Monate, sondern neu für acht Monate gedeckt werden. Die grossen und national bedeutenden Festivals wie Blue Balls Lucerne und Lucerne Festival, welche abgesagt wurden, sind im Kanton Luzern nun ebenfalls anspruchsberechtigt.»
 
Bis zum 22. Juni 2020 hat die kantonale Kulturförderung rund 280 Gesuche von Kulturschaffenden und vor allem Kulturunternehmen erfasst, deren Ausfälle gesamthaft 25 Millionen Franken betragen. Die vom Kanton zu gewährenden Ausfallentschädigungen werden sich aufgrund der Anrechnung von Zahlungen durch die Ausgleichskasse und Suisseculture Sociale sowie durch die Begrenzung auf maximal 80 Prozent der angefragten Beträge um sicher einen Drittel reduzieren lassen, so dass die gesamthaft von Bund und Kanton Luzern zur Verfügung gestellten Mittel wohl ausreichen sollten.
 
Bund zahlt 8,5 Millionen Franken
Der Regierungsrat hat nun total 8,5 Millionen Franken bewilligt, im Rahmen einer Kreditüberschreitung für den Ausgabenbereich Kultur und als gebundene Ausgabe gemäss Covid-Verordnung Kultur. Mit dem Bundesbeitrag in derselben Höhe stehen dem Kanton Luzern nun insgesamt 17 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen zur Verfügung, welche die massiven Ertragsausfälle der Kulturunternehmen und Kulturschaffenden auf der Landschaft und in der Stadt abfedern kann.
 
Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann wird weiter ermächtigt, mit dem Bundesamt für Kultur eine entsprechende Leistungsvereinbarung über die Auszahlung der kantonalen und Bundesgelder abzuschliessen.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

Kontakt

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Bildungs- und Kulturdirektor
Fragen bitte schriftlich an regula.huber@lu.ch bis 12 Uhr.
Antworten erfolgen im Laufe des Nachmittags.