Mitteilung

5. März 2020

Coronavirus: Zwei bestätigte Fälle im Kanton Luzern

Bislang wurde bei zwei Personen im Kanton Luzern das Coronavirus COVID-19 nachgewiesen. Eine Person ist vorsorglich im Luzerner Kantonsspital LUKS hospitalisiert und wird medizinisch betreut. Sie befindet sich entsprechend in guter gesundheitlicher Verfassung. In Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG ergreift der Kanton Luzern alle nötigen Massnahmen zur Prävention einer Übertragung des Virus auf weitere Personen.
 
Die Analyse des Referenzlabors für neu auftretende Viruserkrankungen (NAVI) in Genf hat bestätigt, dass zwei Personen im Kanton Luzern am neuen Coronavirus erkrankt sind. Bei der ersten erkrankten Person handelt es sich um eine 16-jährige Schülerin der Kantonsschule Alpenquai Luzern, die sich kürzlich zusammen mit ihren Eltern in der italienischen Provinz Lombardei aufgehalten und sich mutmasslich dort infiziert hat. Sie zeigt Symptome, befindet sich aber in guter gesundheitlicher Verfassung. Ihre Hospitalisierung erfolgte gemäss den Weisungen des BAG zur Isolierung von erkrankten Personen. Die Mitschülerinnen und Mitschüler der Klasse 5L, acht Lehrpersonen sowie die Eltern als direkte Kontaktpersonen wurden zur Beobachtung zu Hause unter Quarantäne gestellt.
 
Im Moment werden die Lernenden in der Quarantäne über «Fernunterricht» (Arbeitsaufträge) schulisch begleitet. Für die übrigen Klassen der Kantonsschule Alpenquai und für alle anderen Schulen (Volksschulen, kantonale Schulen, Hochschulen) findet der Unterricht regulär statt. Falls aufgrund von organisatorischen oder administrativen Gründen eine Schliessung notwendig wird – bei vielen Absenzen von Lehrpersonen beispielsweise – liegt dies für die kantonalen Schulen in der Kompetenz des Bildungs- und Kulturdepartements, für die Volksschulen bei den kommunalen Behörden. Allgemein gelten für den Schulbetrieb die Hygiene- und Vorsichtsvorschriften des BAG. Für die Anordnung besonderer Massnahmen wie Schulschliessungen aus gesundheitsbedingten Gründen ist die Dienststelle Gesundheit und Sport zuständig.
 
Zwischenzeitlich liegt ein zweiter bestätigter Fall im Kanton Luzern vor. Es handelt sich dabei um eine Kontaktperson eines bestätigten ausserkantonalen Falles, der sich bereits in Quarantäne befindet.
 
Spitäler sind vorbereitet
Das LUKS ist auf die Situation vorbereitet und hat bereits Anfang Woche eine Isolierungsstation in Betrieb genommen. Dr. med. Marco Rossi, Chefarzt Infektiologie und Spitalhygiene, sagt: «Patientinnen und Patienten mit einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion müssen in der jetzigen Phase stationär betreut werden, unabhängig von ihrem klinischen Zustand. Wir untersuchen weiterhin viele Verdachtsfälle, um Infektionsfälle früh erfassen und isolieren zu können. Die Abklärungen und die stationäre Betreuung sind auf dieser Isolierungsstation konzentriert, damit das Spital die übrigen Aufgaben möglichst lange ohne Beeinträchtigung wahrnehmen kann.» Die Mitarbeitenden seien geschult und erfahren im Umgang mit Patienten mit ansteckenden Erkrankungen. Ihnen stehe genügend Material zum Eigenschutz zur Verfügung.
 
Verdachtsfälle werden mit einem Abstrich untersucht und halten sich, wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt, bis zum Eintreffen des Resultats zu Hause auf. Bei einem positiven Resultat würden sie isoliert und medizinisch behandelt. Rossi: «Zurzeit können 12 Patientinnen und Patienten am Luzerner Kantonsspital stationär behandelt werden. Im Bedarfsfall hätte das Spital aber die Möglichkeit, die Bettenkapazität durch Anpassungen im Normalbetrieb auszudehnen. Möglicherweise wird es notwendig sein, zur Entlastung des Spitalpersonals Wahleingriffe zu verschieben.»
 
Neue Kriterien sollen für die Zentralschweiz konkretisiert werden
Gesundheitsdirektor Guido Graf hat als Vorstandsmitglied der Gesundheitsdirektorenkonferenz an der gestrigen Sitzung mit Bundesrat Alain Berset teilgenommen. Er begrüsst grundsätzlich die gemeinsam beschlossenen Kriterien bezüglich Vollzug des Veranstaltungsverbots vom 28. Februar 2020.
 
Den Zentralschweizer Gesundheitsdepartementen ist die einheitliche Anwendung des Vollzugs dieses Verbots ein grosses Anliegen. Sie werden sich deshalb bis Anfang nächste Woche austauschen, um diese Kriterien in Form von einheitlichen Richtlinien zu konkretisieren. Bis dahin gilt im Kanton Luzern die bisherige Praxis, d.h. sämtliche Veranstaltungen – auch solche mit weniger als 150 Teilnehmenden – sind weiterhin den Behörden zu melden: Mit dem elektronischen Antragsformular wird der Prozess für Veranstalter vereinfacht; unter der Telefonnummer 041 228 73 84 steht eine Hilfsnummer beim Ausfüllen dieses Formulars zur Verfügung.
 
Aktuell weitere Verdachtsfälle in Abklärung
Im Kanton Luzern gibt es nebst den beiden bestätigten Fällen aktuell weitere Verdachtsfälle. Diese Fälle werden zurzeit in den vom Bund bestimmten Laboratorien abgeklärt. Die Testergebnisse sind noch ausstehend.
 
Kanton Luzern beurteilt Lage laufend neu
Der Kanton Luzern hat im Februar 2020 eine fachübergreifende Task Force gebildet, die laufend die aktuelle Lage bespricht und die zu treffenden Massnahmen berät. Die Task Force steht in engem Kontakt mit dem BAG und den Luzerner Spitälern und den anderen Kantonen.
 
Die Bevölkerung findet umfassende Informationen zum Coronavirus, zur aktuellen Lage und zur Tätigkeit der eidgenössischen und kantonalen Behörden auf w w w. lu. ch. Die Informationen werden aktualisiert, wenn sich neue Entwicklungen ergeben.
 
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat für die Bevölkerung unter der Nummer 058 463 00 00 eine Hotline eingerichtet und alle wichtigen Infos zum Coronavirus auf seiner Website aufgeschaltet: w w w. bag. admin. ch.
 
Anhang
So schützen wir uns

Kontakt

Noémie Schafroth
Leiterin Kommunikation Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. 041 228 68 93
noemie.schafroth@lu.ch