Mitteilung

3. April 2020

Coronavirus: Polizei patrouilliert zusätzlich – Gemeinden können neuralgische Orte sperren – Betreuungsangebot an Schulen sichergestellt

Die Luzerner Polizei setzt am Wochenende zusätzliche Patrouillen ein, um die Einhaltung des Versammlungsverbots von über fünf Personen strikt durchzusetzen. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, trotz des frühlingshaften Wetters zu Hause zu bleiben und die Abstandsregeln einzuhalten.
 
Treffen von über fünf Personen sind verboten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Die Luzerner Bevölkerung befolgt grossmehrheitlich die Anweisung des Bundes. Bei der Überprüfung der öffentlichen Plätze im Rahmen der Patrouillentätigkeit der Luzerner Polizei hat sich jedoch gezeigt, dass sich in Parkanlagen, an den Seepromenaden und Spielplätzen vereinzelt Personengruppen nicht an die Vorgaben zur Einhaltung der sozialen Distanz gehalten haben.
 
Appell an die Bevölkerung: Bleiben Sie zu Hause!
Mit dem frühlingshaften Wetter und den bevorstehenden Osterferien ist damit zu rechnen, dass sich mehr Personen im Freien aufhalten werden. Die Luzerner Polizei wird darum zusätzliche Patrouillen einsetzen, um die Umsetzung der Bundesvorgaben strikt überprüfen zu können. Wer sich nicht an das Verbot hält, wird mit Busse bestraft. Die Gemeinden wiederum behalten sich vor, an stark frequentierten Orten Zugänge abzusperren oder Sitzgelegenheiten zu entfernen.
 
Der Kanton appelliert an die Bevölkerung, die Abstandsregeln des Bundes einzuhalten und trotz des frühlinghaften Wetters zu Hause zu bleiben. «Ich bitte Sie dringend, die Weisungen des Bundesrates zu befolgen. Die Lage ist nach wie vor ernst – die Spitze der Pandemie ist noch nicht erreicht», mahnt Regierungspräsident Paul Winiker, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. «Verlassen Sie Ihr Haus nur dann, wenn es dringend nötig ist. Für Einkäufe oder einen Arztbesuch. Nur so schaffen wir es, dass das Gesundheitssystem und auch die Wirtschaft nicht zusammenbrechen.» In der aktuellen Situation sei die Solidarität von allen Luzernerinnen und Luzernern das Gebot der Stunde. «Wir alle müssen jetzt zusammenstehen und Rücksicht auf einander nehmen.» Im Namen des gesamten Regierungsrats dankt Paul Winiker den Luzernerinnen und Luzerner für ihr umsichtiges Verhalten und die Einhaltung der verordneten Massnahmen.
 

Betreuungsangebote für Lernende des Kindergartens und der Primarschule gewährleistet

 
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das Betreuungsangebot für Lernende des Kindergartens und der Primarschule, welche nicht privat betreut werden können, bis mindestens am 19. April im bisherigen Rahmen aufrechterhalten werden muss. Dies entspricht der Umsetzung der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung 2. Das Betreuungsangebot durch die Schulen muss also auch während der ersten Woche der Frühlingsferien gewährleistet sein. Sofern die Massnahme vom Bundesrat verlängert wird, sollen die Gemeinden die Betreuungsangebote für die Lernenden des Kindergartens und der Primarschule bei Bedarf auch über den 19. April 2020 hinaus während der gesamten Frühlingsferien anbieten.

Anhang
Videobotschaft von Regierungspräsident Paul Winiker

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