Mitteilung

3. Juli 2020

Coronavirus: Kanton Luzern bereitet sich auf zweite Infektionswelle vor – Verpflichtungen für Betriebe und Bevölkerung

Die Luzerner Behörden haben eingangs Sommer eine Standortbestimmung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgenommen. An einer Medienkonferenz legte der Regierungsrat dar, dass der Kanton verschiedene Massnahmen trifft und Szenarien vorbereitet, um lokale Infektionsherde oder eine zweite Welle einzudämmen. So werden Clubs und Barbetriebe mit Tanzmöglichkeit ab morgen verpflichtet, erweiterte Personalien aufzunehmen und zu verifizieren. Für die Betriebe und die Bevölkerung bringt der Pandemieplan Verpflichtungen mit sich.
 
Gemäss Pandemieplan sind alle Unternehmen verpflichtet, betriebliche Pandemiepläne und Schutzkonzepte zu erstellen und einzuhalten. Sie können dabei auf Mustervorlagen des Kantons zurückgreifen. Die Bevölkerung ist angehalten, pro Kopf einen Vorrat von 50 Hygienemasken anzulegen. Die Luzerner Behörden rufen eindringlich dazu auf, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Nur so lasse sich nach der Aufhebung zahlreicher Bundesmassnahmen eine erneute, massenweise Ausbreitung des Virus verhindern. Die zunehmende Reisetätigkeit sowie einzelne Veranstaltungen haben in den letzten Tagen zu steigenden Ansteckungszahlen in der Schweiz geführt.
 
Szenarien für die Abriegelung lokaler Infektionsherde
An einer Medienkonferenz machte der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf klar, dass im Kanton Luzern so lange wie möglich auf die Isolation Infizierter, das Contact Tracing und die Quarantäne von Kontaktpersonen gesetzt werde. Nachdem der Bund signalisiert hat, dass bei einem erneuten Ausbruch der Pandemie die Kantone in der Verantwortung stünden, werden gestützt auf die kantonale Epidemienverordnung weitergehende Massnahmen vorbereitet. Gemäss Vinzenz Graf, dem Leiter des Kantonalen Führungsstabes, laufen derzeit Planungen für den Fall, dass ein Mehrfamilienhaus, ein Quartier, ein Dorf oder ein Grossbetrieb unter Quarantäne gestellt werden muss.
 
Clubs und Barbetriebe mit Tanzmöglichkeit müssen neu erweiterte Personalien aufnehmen
Aufgrund eines runden Tisches mit Clubbetreibern treten ausserdem neue Massnahmen in Kraft, um die Verbreitung des Coronavirus in der Ausgangsszene einzudämmen. Ab Samstag, 4. Juli 2020, 12.00 Uhr, gilt die folgende Verfügung für Clubs und Barbetriebe mit Tanzmöglichkeit, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können:
 
  • Die Betreiber sind verpflichtet, folgende Angaben zu den Besucherinnen und Besuchern vor deren Einlass ins Lokal zu erheben: Name, Vorname, Postleitzahl, Handy-Nummer, Email-Adresse sowie Zeit des Eintritts in und des Austritts aus dem Lokal.
  • Die Betreiber müssen die Gäste zweifelsfrei anhand eines amtlichen Ausweises identifizieren. Zudem werden sie verpflichtet, die Handynummer mindestens stichprobeweise und bei mindestens 20 Prozent der Gäste zu verifizieren.
     
    Die Betriebe behalten sich vor, Hausverbote auszusprechen, wenn Gäste falsche Daten angeben.
     
    Hintergrund dieser Massnahmen: In einem Zürcher Club hatte ein einziger Gast eine Infektionswelle ausgelöst – über 300 Personen mussten in Quarantäne. Falsch angegebene Personendaten erschweren die Arbeit der kantonsärztlichen Dienste.
     
    Politische Handlungsgrundsätze bekräftigt
    Regierungspräsident Reto Wyss machte auf die politischen Herausforderungen aufmerksam, die sich im Zusammenhang mit den steigenden Fallzahlen ergäben. Im ungünstigsten Fall sei damit zu rechnen, dass im Herbst 2020 gleichzeitig die Erfahrungen und Lehren aus dem Corona-Frühling aufgearbeitet, eine neue Ansteckungswelle bekämpft und die kantonalen Kosten der Krisenbewältigung sozialverträglich aufgefangen werden müssten. Wyss betonte, dass der Kantonsrat in seiner Sondersession vom 29. Juni 2020 wichtige Handlungsgrundsätze des Regierungsrates bekräftigt habe, die auch für eine allfällige neue Krisenphase gelten: Die Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor anderen Interessen; kantonale Massnahmen würden subsidiär und gezielt angeordnet und nicht auf Vorrat; Gesellschaft und Wirtschaft sind durch administrative Erleichterungen, digitale Innovationen und antizyklische Investitionen rasch zu entlasten.
     
    Der Regierungsrat wird 2021 einen Bericht erarbeiten, der die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sowie die Massnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Bau, Bildung und Kultur, Gesundheit und Soziales, Finanzen und Verwaltung umfasst sowie den Einsatz des Kantonalen Führungsstabs und die Tätigkeiten der Verwaltung während der Krisenbewältigung abbildet.
     
    Anhang
    Redetexte Medienkonferenz
    Video Regierungspräsident Reto Wyss und Regierungsrat Guido Graf, Gesundheitsdirektor
     
    Allgemeinverfügung betreffend Sicherstellung des Contact Tracings bei Besucherinnen Besuchern von Clubs (4.  Juli 2020)

  • Kontakt

    Fabienne Müller
    Kommunikationsbeauftragte Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 69 54
    fabienne.mueller@lu.ch