Mitteilung

31. März 2021

Covid-19: Kanton verlängert Massnahmen zur Pandemiebekämpfung

Wegen der epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat entschieden, die Massnahmen in der kantonalen Covid-19-Verordnung vorerst bis Ende April 2021 zu verlängern. Der Gesundheits- und Sozialdirektor ruft mit Blick auf Ostern dazu auf, die Abstands- und Hygieneregeln mit der nötigen Sorgfalt zu befolgen. Die Polizei wird ein besonderes Augenmerk auf neuralgische Punkte im öffentlichen Raum legen.
 
Seit Anfang März steigt die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus im Kanton Luzern wieder langsam, aber stetig an. Seit gestern sind 88 Fälle hinzugekommen. Der Kanton Luzern befindet sich gemäss seinem Alarmkonzept zum Pandemieverlauf seit Monatsbeginn grossmehrheitlich in der Phase rot und der Reproduktionswert liegt aktuell bei 1.09.
 
Aufgrund dieser ungünstigen Entwicklung hat der Regierungsrat die in der kantonalen Covid-19-Verordnung getroffenen Massnahmen vorerst bis am 30. April 2021 verlängert. Somit bleiben Erotik- und Sexbetriebe vorerst geschlossen und es gilt weiterhin ein Verbot der Sexarbeit. Die bisherige Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurhäusern bleibt bestehen.
 
Die kantonalen Massnahmen ergänzen die Regeln des Bundes, die vorerst bis zum 14. April in Kraft bleiben. An den Ostertagen gilt somit: In geschlossenen Räumen dürfen sich höchstens 10 Personen treffen, im Freien maximal 15 Personen. Restaurants und Bars, Diskos und Tanzlokale, die Innenbereiche von Kultur-, Freizeit- und Sportbetrieben bleiben geschlossen (Ausnahme Museen und Bibliotheken). Auch das Veranstaltungsverbot bleibt in Kraft.
 
«Entwicklung beunruhigend»
Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt mit Blick auf die aktuelle Situation: «Die Entwicklung der Corona-Kennzahlen ist auch im Kanton Luzern beunruhigend. Insbesondere die ansteckenderen Formen des Coronavirus zwingen uns alle dazu, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin mit der nötigen Sorgfalt einzuhalten.» Er appelliert an die Bevölkerung, diese Regeln auch an Ostern zu beherzigen.
 
Luzerner Polizei ist präsent
Auch Regierungsrat Paul Winiker ruft zur Vorsicht auf: «Wir müssen auch an den Ostertagen weiterhin an die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Mitmenschen denken. Das Virus ist noch immer da. Die Krise ist noch nicht überstanden.»
 
Die Luzerner Polizei wird während den voraussichtlich frühlingshaften Ostertagen wiederum vermehrt im öffentlichen Raum präsent sein. Kommandant Adi Achermann dazu: «Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich die Bevölkerung an die geltenden Bestimmungen des Bundes wie Maskenpflicht und Abstand hält.» Sollten die geltenden Regeln nicht eingehalten werden, wird die Luzerner Polizei nach Möglichkeit und unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips intervenieren. «Wir suchen wie immer den Dialog», sagt Adi Achermann. Wenn dieses Mittel jedoch nicht greift, kann die Polizei je nach Situation eine Verwarnung, eine Ordnungsbusse oder eine Wegweisung aussprechen. Im äussersten Fall kommt es zu einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
 
Anhang
Covid-19-Verordnung

Kontakt

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 81
(Mittwoch, 31. März 2021, von 11.30 bis 12.30 Uhr)